Mit Erfolg: Innerhalb der ersten zwei Tage der Kampagne haben sich 200 Personen registrieren lassen. Aber nicht nur dem Staat entgehen durch die Online-Schwarzhändler Steuereinnahmen. Zu leiden haben in erster Linie die "Offline"-Händler.
"Die hauen mir das Geschäft zusammen", beschwert sich etwa Wolfgang Siska, der in Wien ein Papier-Antiquariat betreibt. Er schätzt, dass die Privatanbieter, die regelmäßig Waren über Ebay anbieten, mindestens 500 Euro mehr Gewinn machen würden, da sie sich die Steuerzahlungen ersparen. Deswegen habe er sich auch ein zweites Standbein im Internet als Ebay-Verkäufer aufgebaut - selbstverständlich als eingetragener Händler.
In Deutschland sorgt aber auch eine Gesetzeslücke für Verwirrung. "Es gibt keine einheitliche Rechtssprechung, die genau definiert bis wohin man Privatanbieter und ab wann man Gewerbetreibender ist", erklärt ein Ebay-Sprecher die Problematik gegenüber pressetext.
Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) hat inzwischen bis zu 20 Beschwerden von Gewerbetreibenden gegen Schwarzhändler im Internet verzeichnet. Ebay zieht dabei klare Grenzen. "Wir verstehen uns als Marktplatz und nicht als Behörde oder Richter", so das Unternehmen.
Jedoch kooperiere Ebay mit Behörden, sobald diese Verdachtsmomente gegen einen Ebay-Verkäufer hegten, heißt es weiter. Wie viel dem Fiskus an Steuern entgeht, sei laut Angaben der Finanzministerien in Deutschland und Österreich nicht zu beziffern. (pte)
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