Begutachtung startet

WhatsApp-Überwachung ist jetzt auf der Zielgeraden

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11.07.2017 09:25

Das umstrittene Sicherheitspaket der Regierung ist seit Montag in Begutachtung. Wird es umgesetzt, ist künftig die Überwachung von Messenger-Diensten wie WhatsApp möglich - laut Ministerium, ohne die Verschlüsselung per Trojaner zu überwinden. Zudem wird die Video-Überwachung erleichtert und kann wieder eine Speicherung von Kommunikationsdaten angeordnet werden.

Bei Datenschützern besonders umstritten ist die Überwachung der Messenger-Dienste, da es unterschiedliche Meinungen darüber gibt, ob diese ohne sogenannten "Bundestrojaner" funktionieren kann. Das Justizministerium ist überzeugt, es ist möglich.

Experten: Ohne Trojaner keine Überwachung
Datenschützer halten dem entgegen, dies sei angesichts der etwa bei WhatsApp genutzten Verschlüsselung ohne Einsatz einer Spionagesoftware - IT-Experten sprechen in so einem Fall von Spyware oder Trojanern - nicht machbar. Überdies wird befürchtet, die zur Überwachung genutzten Sicherheitslücken könnten in die falschen Hände geraten und von Kriminellen missbraucht werden. Immerhin hat man die Regelung mit fünf Jahren befristet, danach muss evaluiert werden, ehe die Überwachung ins Dauerrecht wandert.

Laut Ministerium nur Zugriff auf Adressbücher und Kontaktlisten
Klar gestellt wird nun etwa, dass im Wesentlichen nur Kommunikationsdaten überwacht werden dürfen. Ein Screenen von lokalen Adressbüchern oder Kontaktverzeichnissen soll hingegen nicht zulässig sein. So ist auch das verschlüsselte Übermitteln von Daten von einer lokalen Festplatte auf einen USB-Stick nicht von der Regelung umfasst.

"Überwachungsprogramm" kann von weitem aufgespielt werden
Die Installation des Überwachungsprogramms auf dem zu überwachenden Computersystem kann grundsätzlich sowohl physisch als auch remote, also quasi ferngesteuert erfolgen. Den Sicherheitsbehörden wird nicht nur das Eindringen in vom Hausrecht geschützte Räume, sondern auch das Überwinden spezifischer Sicherheitsvorkehrungen ermöglicht. So wird der Kriminalpolizei gestattet, etwa Aktentaschen und Schreibtischladen zu öffnen oder das Gerät aus der Kleidung des Betroffenen zu entnehmen, um sich Zugriff verschaffen zu können.

Trojaner muss nach Überwachung "entschärft" werden
Nach Beendigung der Ermittlungsmaßnahme muss sichergestellt sein, dass die Software dauerhaft funktionsunfähig ist bzw. der Computer keinen Schaden genommen hat. Begleitet ist die Überwachung von Kontrollmaßnahmen. So wird etwa die Position des Rechtsschutzbeauftragten gestärkt.

Ebenfalls in der Reform der Strafprozessordnung enthalten ist, dass künftig die Beschlagnahme von Briefen unbekannter Täter oder auf freiem Fuß befindlicher Beschuldigter ermöglicht wird. Zudem wird eine Aufschiebung der Zustellung von Briefen aus ermittlungstaktischen Gründen gestattet sein.

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