Vertragsänderungen

VKI-Klage: Drei kündigt Berufung gegen Urteil an

Elektronik
19.04.2017 14:39

Der Mobilfunkanbieter Drei hat Berufung gegen ein Urteil des Handelsgerichts Wien angekündigt, in dem dieses eine Vertragsklausel des Unternehmens für rechtswidrig erklärt hat. Nach Ansicht von Drei hat das Erstgericht geirrt, man werde deshalb gegen das Urteil berufen, sagte ein Sprecher am Mittwoch.

Drei hatte im September 2016 bei 16 Tarifen das monatliche Grundentgelt um bis zu drei Euro erhöht und unter anderem eine jährliche Servicepauschale von 20 Euro eingeführt. Der VKI klagte gegen die Vertragsänderung sowie gegen die zugrunde liegende Vertragsklausel - und bekam vom Handelsgericht Recht.

Für Drei ist die Sache damit allerdings noch nicht vorbei: Die Kunden seien im Zusammenhang mit jeder Entgeltänderung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes schriftlich über ihr außerordentliches Kündigungsrecht informiert worden. Die vom VKI beanstandete AGB-Klausel entspreche der bisherigen Judikatur des Obersten Gerichtshofes und der ausdrücklichen Rechtsmeinung der Regulierungsbehörde, argumentiert der Mobilfunker. Die Klausel werde daher im Wesentlichen inhaltsgleich von der gesamten Branche angewendet.

Der VKI beanstandet insbesondere, dass die Vertragsklausel von Drei keinerlei Einschränkung hinsichtlich des Inhalts der möglichen Vertragsänderung treffe, sondern Vertragsänderungen nach Inhalt und Ausmaß nahezu unbeschränkt zulasse. Auch wenn der Modus des Zustandekommens der Vertragsänderung dem Telekommunikationsgesetz entspreche, müsse der Inhalt der Änderungen dem Konsumentenschutzgesetz und dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch entsprechen.

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