Deutsches Gesetz:

Bis zu 50 Mio. Euro Strafe für Hass-Postings

Web
05.04.2017 12:14

Internetkonzerne wie Facebook und Google müssen sich in Deutschland auf Geldbußen von bis zu 50 Millionen Euro einstellen, wenn sie Hassbotschaften und strafbare Falschnachrichten im Netz ignorieren. Das sieht ein Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas vor, den das Kabinett am Mittwoch verabschiedet hat.

Neben den Strafen für die Konzerne nimmt die deutsche Regierung auch die für Beschwerden verantwortlichen Manager ins Visier. Ihnen drohen Geldstrafen bis zu fünf Millionen Euro, falls sie untätig bleiben. Sie können verhängt werden, wenn strafbare Inhalte gar nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig gelöscht werden.

Gesetz soll verbindliche Standards durchsetzen
Mit dem Gesetz sollen verbindliche Standards für den Umgang mit Beschwerden über Hassbotschaften geschaffen werden. Die Betreiber sozialer Netzwerke werden verpflichtet, den Nutzern ein leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares und ständig verfügbares Verfahren zur Übermittlung von Beschwerden über strafbare Inhalte anzubieten.

Die Konzerne müssen Beschwerden unverzüglich zur Kenntnis nehmen und auf ihre strafrechtliche Relevanz prüfen. Offensichtlich strafbare Inhalte müssen innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde gelöscht oder gesperrt werden. Bei Inhalten, deren strafrechtliche Relevanz zunächst geprüft werden muss, verlängert sich die Frist auf sieben Tage.

Transparenzberichte kommen jedes Quartal
Zudem werden die Firmen verpflichtet, jedes Vierteljahr über den Umgang mit den Beschwerden zu berichten. Dabei müssen sie Rechenschaft über deren Umfang und ihre Entscheidungen ablegen. Außerdem müssen die sozialen Netzwerke, deren Sitz im Ausland liegt, einen Verantwortlichen für Deutschland benennen.

Auch gefälschte Nachrichten können unter den Gesetzentwurf fallen. Strafbar sind solche "Fake News", wenn sie die Tatbestände der Beleidigung, Verleumdung oder der üblen Nachrede erfüllen.

Jeder, der in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt wird, kann künftig vom Betreiber des sozialen Netzwerks grundsätzlich Auskunft darüber verlangen, wer die Rechtsverletzung begangen hat.

Der deutsche Justizminister Heiko Maas sagte, die Anbieter sozialer Netzwerke stünden in der Verantwortung, wenn ihre Plattformen missbraucht würden, um Hasskriminalität und gefälschte Nachrichten zu verbreiten. "Für strafbare Hetze darf in den sozialen Netzwerken genauso wenig Platz sein, wie auf der Straße", sagte der SPD-Politiker.

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