Datenschutz

Bedenken gegen Auslesen von Flüchtlings-Handydaten

Elektronik
27.03.2017 08:47

Die deutsche Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff hat erhebliche Bedenken gegen das von der Regierung in Berlin geplante Auslesen von Handydaten von Flüchtlingen zur Identitätsprüfung. Sie bezweifle, dass dieser massive Eingriff in Grundrechte verfassungsgemäß sei, warnte Voßhoff in einer Stellungnahme an den Bundestag.

Auf den Mobiltelefonen der Flüchtlinge läge eine Fülle teils höchst persönlicher Daten. Auch unbeteiligte Kontaktpersonen würden durch die Auswertung erfasst, bis hin zu Rechtsanwälten, warnte Voßhoff. Andererseits ließen sich mit den Handydaten allenfalls Indizien für eine Identität sammeln. Die geplante Regelung sei damit unverhältnismäßig und verstoße gegen Vorgaben des Grundgesetzes, kritisierte Voßhoff in dem Schreiben.

Das deutsche Bundeskabinett hatte im Februar ein Gesetz verabschiedet, das es auch dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) ermöglichen soll, bei der Feststellung der Identität von Flüchtlingen auf deren Smartphones zuzugreifen. Der deutsche Innenminister Thomas de Maiziere hatte darauf verwiesen, dass bisher bereits die Ausländerbehörden Zugriff auf die Daten hätten. Das Bamf benötige dies bei der Abwicklung von Asylverfahren ebenfalls. Er betonte, die Auswertung der Daten erfolge "unter strengen rechtsstaatlichen Bedingungen".

Wichtige Hinweise zur Plausibilität von Angaben
Das Bundesamt erklärte in einem Schreiben an den Bundestag, auf die Daten solle nur zugegriffen werden, wenn jemand keine gültigen Papiere besitze. Dies ist nach früheren Angaben der Behörde bei 60 Prozent der Asylbewerber der Fall. Die Handydaten könnten schnell wichtige Hinweise zur Plausibilität von Angaben der Asylsuchenden geben, etwa im Hinblick auf verwendete Sprachen oder die Geodaten von Fotos, heißt es demnach in einer Stellungnahme.

"Gläserner Flüchtling"
Die Organisation Pro Asyl warnte hingegen in einem Schreiben an den Bundestag, der Gesetzesentwurf schaffe den "gläsernen Flüchtling". Mit dem systematischen Auslesen der Handydaten ohne Grenze zum grundgesetzlich geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung "erfolgt ein Ausspähen, das verfassungswidrig ist".

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