Hetze im Netz

Hass-Postings: Sechs Monate bedingt für Kärntner

Web
21.07.2016 13:51

Ein 39-jähriger Kärntner ist am Donnerstag wegen Verhetzung zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der Mann stand wegen zwei Facebook-Beiträgen, in denen er gegen Asylwerber aufgestachelt hatte, vor dem Landesgericht Klagenfurt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Mann hatte Ende Jänner zu einem Artikel, in dem es darum ging, dass es Flüchtlingen in einer Unterkunft zu kalt sei, gepostet: "Schrauf die Grad oba auf minus 60 Grad, dass sie alle erfrieren das Gesindel." Am Tag darauf veröffentlichte er ein Foto von Adolf Hitler als Titelbild auf seinem Profil - inklusive Text, der von einer Bevorzugung von "Asylbetrügern" handelte.

Zum ersten Posting bekannte sich der Mann gleich schuldig: "Ich bin in der Früh aufgestanden und habe das gepostet. Ich erinnere mich daran, dass ich das geschrieben habe, ich habe darüber aber nicht nachgedacht. Ich hatte ein Blackout", sagte der 39-Jährige in seiner Einvernahme durch Richterin Lisa Kuschinsky.

"Habe mir nichts dabei gedacht"
Wie das Hitler-Bild auf sein Profil gekommen ist, das könne er sich nicht erklären, gab der Mann zu dem zweiten Vorwurf an. Erst als die zuständige Richterin ihn darauf aufmerksam machte, dass er den Ermittlungen zufolge das Bild selbst eingestellt hatte, gab er es zu: "Ich habe mir aber nichts dabei gedacht. Viele Leute posten sowas auf Facebook."

Keine Spur von Reumut
Die Möglichkeit einer Diversion war spätestens zu diesem Zeitpunkt für die Richterin "völlig ausgeschlossen": "Ich höre da nicht unbedingt eine Reumütigkeit heraus." Außerdem müsse man in so einem Fall auf die Generalprävention achten, sagte auch der Staatsanwalt: "Die Leute sollen sehen, dass so etwas nicht billig kommt und nicht bagatellisiert wird."

Auch dass der 39-Jährige niemanden beleidigen oder beschimpfen wollte, kaufte ihm die Richterin letztlich nicht ab: "Was man sonst mit derart widerwärtigen Sagern erreichen möchte, außer dass man Menschen beschimpft, weiß ich nicht", sagte sie in ihrer Urteilsbegründung.

"Überlegen Sie sich, was Sie in Zukunft posten"
Zum Schluss gab sie dem Mann noch einen Tipp: "Überlegen Sie sich, was Sie in Zukunft posten. Sie haben das Glück, in Österreich geboren worden zu sein und die Annehmlichkeiten dieses Landes in Anspruch nehmen zu können. Asylwerber können das dort, wo sie herkommen, nicht."

Der Angeklagte erbat drei Tage Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

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