Nach wiederholten Beschwerden über Leistungsablehnungen bei Handyversicherungen haben die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Oberösterreich mehrere Angebote untersucht. Ergebnis: Das Kleingedruckte enthält eine Vielzahl von Leistungsausschlüssen und Obliegenheiten, deren Verletzung ebenfalls zum Verlust der Leistung führen kann. Zudem gibt es Selbstbehalte und zum Teil sehr hohe Abschläge bei Totalschäden und Diebstahl. Die Prämien einer Versicherung mit Diebstahlschutz für ein Handy im Wert von 499 Euro lagen beispielsweise zwischen 33 und 131 Euro im Jahr.
Die Verbraucherschützer verglichen die Produkte von zehn Anbietern, die - wenn möglich - auch einen Diebstahlschutz enthalten sollten, der allerdings meist extra kostet. Die Jahresprämien lagen dabei für ein Handy zum Kaufpreis von beispielsweise 249 Euro zwischen 17 und 83 Euro. Die Absicherung eines Handys im Wert von 699 Euro kostet jährlich zwischen 36 und 131 Euro.
Gedeckt sind Schäden durch Bodenstürze, Bruchschäden oder Flüssigkeitsschäden. Auch Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Überspannung sind häufig mitversichert. Bei einigen Produkten sind auch Materialfehler nach Ablauf der Garantie gedeckt. Werden Eigentumsdelikte mitversichert, besteht Schutz bei Diebstahl, Einbruch und Beraubung.
Da einige dieser Schäden bereits über die Haushaltsversicherung abgeckt sind (zum Beispiel Diebstahl, Einbruch, Brand oder Blitzschlag, wenn sich diese Schäden zu Hause ereignen oder auch Raub), besteht der nützliche Versicherungsschutz laut AK vor allem in der Deckung bei Bodenstürzen, Bruchschäden, Flüssigkeitsschäden und Diebstahl außerhalb der Wohnung.
Leider gebe es jedoch gerade hier zahlreiche Leistungsausschlüsse, Obliegenheiten und Leistungsgrenzen.
Hier zahlt die Versicherung nicht
Die zumeist sehr umfangreichen und aufgrund der geringen Schriftgröße nur mühsam lesbaren Versicherungsbedingungen enthalten den Kosumentenschützern zufolge eine Vielzahl unterschiedlichster Leistungsausschlüsse und Obliegenheiten. So werde beispielsweise bei Diebstahl von manchen Versicherungen gefordert, dass das Handy in persönlichem Gewahrsam sicher mitgeführt wurde.
Eine Versicherung sehe sogar explizit vor, dass der Versicherungsschutz verloren geht, wenn das Handy auch nur kurzfristig unbeaufsichtigt abgestellt oder abgelegt wird. Bei Veranstaltungen, Versammlungen oder allen Arten von Menschenansammlungen bestehe schon dann kein Schutz, wenn das Gerät nicht gesichert in Innentaschen von Kleidungsstücken, körpernah oder am Körper getragen werde.
Verlieren und Liegenlassen nicht versichert
Einbruchdiebstahl aus dem Kfz wiederum ist bei manchen Versicherungen nur gedeckt, wenn dieser nachweislich zwischen 06:00 und 22:00 Uhr verübt wurde. Einen Schutz für das Liegenlassen, Vergessen oder Verlieren des Handys gibt es generell nicht.
Häufig von der Versicherungsdeckung ausgeschlossen sind auch Flüssigkeitsschäden durch Witterungseinflüsse. Den Versicherungsschutz verlieren kann zudem, wer das Handy nicht sorgsam verwahrt hat. Dies wird von mancher Versicherung bei einem Sturzschaden bereits dann angenommen, wenn das Handy in der Hemd- oder Hosentasche getragen wird.
Selbstbehalte und Leistungsgrenzen
Hat man die Hürde der Leistungsausschlüsse und Obliegenheiten überwunden, gibt es laut AK leider noch Leistungsbegrenzungen. So fällt in vielen Schadensfällen ein Selbstbehalt an, der je nach Handypreis zwischen 20 und 99 Euro beträgt. Hinzu kommt, dass im Falle des Wertersatzes bei Totalschäden oder Diebstahl bei manchen Versicherungen bereits im ersten Jahr Abzüge von bis zu 50 Prozent des Kaufpreises erfolgen.
Der Leiter der AK-Konsumentenschutzabteilung, Georg Rathwallner, kündigte deshalb an: "Bei Leistungsausschlüssen oder Leistungsbegrenzungen, mit denen ein Versicherungsnehmer nicht rechnen muss, werden wir Musterprozesse zur Klärung der Rechtslage anstrengen."
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