europe vs. facebook

OGH entscheidet über Facebook-Sammelklage

Web
23.11.2015 09:14
Im Fall der Sammelklage von Max Schrems gegen Facebook wegen angeblicher Datenschutzverletzungen des sozialen Netzwerks hatten beide Seiten Rechtsmittel gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Wien eingelegt. Nun wird der Oberste Gerichtshof über die Zulässigkeit der Musterklage und ob eine Sammelklage möglich ist entscheiden, hieß es am Montag in einer Mitteilung von "europe vs. facebook".

Das Oberlandesgericht hatte in zweiter Instanz zwar entschieden, dass Schrems als "Verbraucher" seine eigenen Ansprüche in Wien einbringen kann, jedoch aus prozessrechtlichen Gründen die Möglichkeit einer Sammelklage verneint. Beide Seiten hatten dagegen Rechtsmittel eingelegt, worüber nun der Oberste Gerichtshof entscheiden muss.

Schrems will nämlich auch Ansprüche Tausender betroffener Facebook-Nutzer in das Verfahren mit einbeziehen. "Es wäre wenig sinnvoll, die genau gleichen Fälle als Tausende Einzelklagen einzubringen - was man natürlich immer noch tun könnte. Wir glauben daher, eine Sammelklage ist nicht nur rechtlich zulässig, sondern die einzig sinnvolle Vorgehensweise bei Tausenden gleich gelagerten Fällen." Facebook vertritt jedoch weiterhin die Auffassung, dass die gesamte Klage in Wien nicht zulässig sei.

"Ein bisschen Rechtsgeschichte schreiben"
"Wie es mit der Sammelklage weiter geht, wird nun der Oberste Gerichtshof entscheiden müssen, der die Sache auch dem Europäischen Gerichtshof vorlegen könnte", so Arndt Eversberg, Vorstand der Roland ProzessFinanz, die das Verfahren finanziell unterstützt. "Wenn der österreichische Oberste Gerichtshof oder der Europäische Gerichtshof diese Klage zulässt, hat Max nach der Entscheidung zum 'Safe Harbour' ein zweites Mal die Möglichkeit, ein bisschen Rechtsgeschichte zu schreiben."

Entscheidung erst im nächsten Jahr
Mit der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs ist Anfang des kommenden Jahres zu rechnen. Das Urteil wird schriftlich und ohne vorherige Verhandlung ergehen. Sobald der Umfang der Zulässigkeit entschieden ist, soll das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen das inhaltliche Verfahren aufnehmen, hieß es von "europe vs. facebook".

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