Gleich zweimal

Holländer wegen IP-Adresse von US-Behörden verhört

Web
13.02.2015 12:49
Was bei einer USA-Reise passieren kann, wenn man das Online-Einreiseformular ausfüllt, zeigt jetzt ein Fall aus den Niederlanden. Ein Geschäftsreisender hatte das Einreiseformular regulär auf seinem Computer ausgefüllt - und wurde rund um den Flug in die USA gleich zweimal verhört. Sogar im Hotel am Zielort bekam er Besuch von der Polizei. Der Grund: Die US-Behörden vermuteten den Ursprung seiner IP-Adresse fälschlicherweise in Jordanien.

Wer heute in die USA reisen will, muss vorher relativ viel über sich bekannt geben. Das Online-Einreiseformular ESTA soll diese mühsame Prozedur vereinfachen und gilt besonders unter Geschäftsreisenden als praktisches Hilfsmittel bei einem Trip in die USA. Es kann allerdings auch zu lästigen Verhören, Durchsuchungen und sogar Polizeikontrollen im Hotel führen, wie der Holländer Erik Pas kürzlich feststellen musste.

Zwei Verhöre, Durchsuchung und Polizeibesuch
Wie das Nachrichtenportal Netzpolitik.org berichtet, hatte Pas das Einreiseformular von einer IP-Adresse aus aufgerufen, die von den US-Behörden fälschlicherweise in Jordanien vermutet wurde. Die Folge: Schon am Amsterdamer Flughafen wurde Pas bei der Passkontrolle beiseite genommen und musste einem Vertreter der US-Regierung berichten, in welchen muslimischen Ländern er bereits gewesen sei. Seine Antwort: in keinem einzigen. Der Ermittler glaubte Pas nicht, schließlich hatte man ihm gemeldet, dass Pas sein ESTA-Formular von einer jordanischen IP aus übermittelt habe.

Pas wunderte sich: "Lustig, denn ich war noch niemals in Jordanien." Das Lachen verging ihm allerdings spätestens nach seiner Ankunft in Los Angeles. Dort ging die Befragung rund um seine vermeintlich muslimischen Reiseziele weiter. Weil Pas an seiner Version festhielt, noch nie in Jordanien gewesen zu sein, wurde sein Gepäck durchsucht. Auch der Geschäftsreisende selbst wurde gefilzt. Nachdem er den Flughafen verlassen hatte und den Spuk für beendet hielt, bekam er dann sogar noch Polizeibesuch in seinem Hotel.

US-Grenzschutz nutzte veraltete IP-Daten
Nach der Rückkehr nach Holland klärte sich die Angelegenheit auf. Wie der Internetprovider von Pas festhielt, nutzte der US-Grenzschutz offenbar veraltete Daten zur geographischen Einordnung von IP-Adressen. Die IP von Pas sei ordentlich in den Niederlanden registriert gewesen, was jeder in einem öffentlichen Verzeichnis nachlesen könne. Allerdings sei nicht auszuschließen, dass die IP-Adresse tatsächlich einmal in Jordanien registriert war. IP-Adressen werden nämlich wiederverwendet, wenn sie nicht mehr gebraucht werden. Und dabei könne eine einst im Nahen Osten genutzte IP-Adresse durchaus auch zu einer holländischen werden.

Das Missverständnis zeigt, wie schnell unbedarfte Bürger ins Visier der Behörden geraten können und wie rasch eine vermeintliche Nebensächlichkeit wie die IP-Adresse eines Internetanschlusses zum Generalverdacht führen kann. Was wäre beispielsweise, wenn ein auf Privatsphäre bedachter Geschäftsmann seine Identität im Netz bewusst durch die Verwendung eines VPN-Dienstes verschleiert, der über einen Server in einem Staat läuft, dem die USA nicht wohlgesonnen gegenüberstehen? Vermutlich müsste auch er mit verstärkten Kontrollen rechnen.

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