Taube Zunge danach
Schneckengift im Essen? Kollegin unter Verdacht
Eine gemeinsame Mahlzeit in der Arbeit hätte für eine 58-jährige Frau in Australien böse enden können. Als sie mittags die Reste ihres Currys essen wollte, entdeckte sie auffällige grüne Körnchen im Essen. Nach einem ersten Bissen wurde ihre Zunge taub. Die Ermittlungen führten zu einer 43-jährigen Kollegin – und zu einem mutmaßlichen Giftanschlag.
Der Vorfall ereignete sich im Februar am Arbeitsplatz in Oldbury, einem Gebiet südöstlich der westaustralischen Metropole Perth. Die 58-Jährige hatte einen Behälter mit Curry mitgebracht, um das Essen mit ihren Kollegen zu teilen. Bei einer gemeinsamen Vormittagspause aßen zunächst mehrere Mitarbeiter davon, ohne dass es zunächst zu Problemen kam.
Hellgrüne Körnchen schürten Verdacht
Als die Frau gegen Mittag erneut von ihrem Curry essen wollte, bemerkte sie die hellgrünen Körnchen. Nachdem sie eine kleine Menge probiert hatte, verspürte sie ein Taubheitsgefühl auf der Zunge. Daraufhin bewahrte sie das Essen auf und übergab es der Polizei.
Nach Angaben der Ermittler handelte es sich bei den Körnchen um Schneckenkorn mit dem giftigen Wirkstoff Metaldehyd. Das Mittel wird zur Bekämpfung von Schnecken und Nacktschnecken eingesetzt.
Gift soll aus Chemikalienlager stammen
Die Polizei geht davon aus, dass die Verdächtige zwischen der gemeinsamen Vormittagspause und dem Mittagessen zunächst ein Chemikalienlager aufsuchte. Anschließend soll sie den Raum betreten haben, in dem das Curry aufbewahrt wurde, und das Gift unter das Essen gemischt haben.
Die 43-jährige Frau und das mutmaßliche Opfer sollen laut Polizei in einer persönlichen Beziehung miteinander gestanden haben. Nähere Angaben zu ihrem Verhältnis oder zum Arbeitsplatz wurden zunächst nicht veröffentlicht.
Anklage nach monatelangen Ermittlungen
Nach einer mehrmonatigen Untersuchung nahmen Ermittler nun die Verdächtige in Golden Bay, einem Vorort von Perth, fest. Am Donnerstag wurde bekannt, dass sie angeklagt worden ist.
Der Frau wird eine Straftat im Zusammenhang mit der Gefährdung des Lebens, der Gesundheit oder der Sicherheit eines Menschen vorgeworfen. Sie muss ich am 5. November vor Gericht verantworten.

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