Wegen des Ätna-Vulkanausbruches kurz vor der Heimreise hatte eine Familie aus dem Mühlviertl (Oberösterreich) Extrakosten zu berappen. Die „Krone“ fragte beim Konsumentenschutz der Arbeiterkammer nach, wie man in so einem Fall richtig reagiert und man überhaupt eine Chance auf Erstattung hat.
Für eine Familie aus dem Mühlviertel wurde ein Urlaub auf Sizilien zu einem Spießrutenlauf. Denn weil der Vulkan Ätna kurz vor dem Abflug ausgebrochen war, gestaltete sich die Rückkehr nach Oberösterreich schwierig. Der geplante Flug wurde annulliert, man musste ein Hotelzimmer suchen. Das verursachte natürlich Extrakosten. Doch Chancen, etwas zurückzubekommen, hat die Familie eher keine.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.