"Autopilot"

Roboterautos: Gesetze für autonomes Fahren fehlen

Web
10.11.2014 08:48
Einsteigen und das Auto einfach mal machen lassen. Zukunftsmusik? Schon 2013 ließ der Autohersteller Daimler einen Wagen fast ohne Zutun eines Fahrers über die historische Strecke auf den Spuren von Bertha Benz von Mannheim nach Pforzheim rollen. Bis Ende der Dekade rechnen die Firmen mit hochautomatisierten Autos. Grenzen setzen heute vor allem noch fehlende Gesetze.

Rein rechtlich gesehen wären Autopiloten in den USA überall möglich. "Jedenfalls mit Blick auf das Straßenverkehrsrecht", sagt Eric Hilgendorf, Juraprofessor an der Uni Würzburg und Leiter der Forschungsstelle "Robotrecht". Doch Haftungsfragen sind noch ungeklärt. Zu empfehlen ist das deshalb nicht. "Dort geht es im Vergleich zur EU bei der Produkthaftung viel ruppiger zu."

Die US-Verkehrsbehörde NHTSA hat im vergangenen Jahr Leitlinien für das Testen von Roboterautos verabschiedet. Die werden in den Bundesstaaten unterschiedlich umgesetzt. In Kalifornien und Nevada müssen Hersteller zum Testen des autonomen Fahrens eine spezielle Lizenz beantragen. Weitere Bedingungen sind, dass das Fahrzeug mit einem Datenerfassungssystem ausgestattet ist, dass der Modus "automatisiertes Fahren" leicht an- und abschaltbar ist und dass ein Testfahrer auf dem Fahrersitz das System aufmerksam überwacht, erläutert eine Sprecherin des Autozulieferers Continental.

In Michigan und Florida sei das Testen vergleichsweise unkompliziert möglich: "In Michigan ist ein Herstellerkennzeichen erforderlich, das die meisten Zulieferer und alle Hersteller besitzen", so die Sprecherin. In Florida ist die einzige Voraussetzung, dass der Testfahrer eine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Der Bundesstaat hat einen ganzen Highway zur Teststrecke für automatisiertes Fahren erklärt. "Ein Unternehmen wie Continental kann den Highway außerhalb der Rush Hour von 10 bis 16 Uhr reservieren."

Verkehrsrecht steht Verbreitung in Europa im Weg
Während in den USA vor allem Haftungsfragen geklärt werden müssen, steht in Europa der Verbreitung von Roboterautos vor allem das Verkehrsrecht im Weg. Österreich hat wie die meisten Länder auf der Welt - außer den USA - das Wiener Abkommen unterschrieben. Dieses sieht bisher vor, dass der Fahrer quasi immer die Hände am Lenkrad hat. Im März wurde zwar eine Änderung des Wiener Übereinkommens beschlossen, dies muss aber noch umgesetzt werden.

Daimler-Rechtsexpertin Ahrens sagt: "In Europa wird ein Rechtsrahmen bis Ende der Dekade angepeilt." Jura-Professor Hilgendorf ist optimistischer: "Ich rechne in zwei Jahren mit einem Ergebnis." Probleme mit der Haftung sieht er nicht. Das Haftungsrecht der Straßenverkehrsordnung reiche aus, um auch Fahrzeuge mit autonomen Funktionen zu erfassen. Das gelte gerade für die verschuldensunabhängige Halterhaftung.

Datenschutzfragen noch ungeklärt
Bleibt die Frage, was mit den Informationen passiert, die die Autos mit ihren intelligenten Systemen sammeln. "Im Datenschutz legt Europa wesentlich strengere Maßstäbe an als die USA", sagt Hilgendorf. Er sieht die EU in dieser Frage deutlich weiter.

Eine auf beiden Seiten noch ungelöste Frage sei die nach der Haftung der Provider, sagt Hilgendorf. "So wie heute Straftäter Steine von Autobahnbrücken werfen, könnten in Zukunft Hacker versuchen, den Straßenverkehr durch Schadsoftware zu stören, indem sie zum Beispiel fremde Fahrzeuge übernehmen und in den Straßengraben fahren."

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Web
10.11.2014 08:48
Loading
Kommentare Banner - Die Stimme Österreichs

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Top 3
Kostenlose Spiele
Vorteilswelt