Im Fall um verunreinigte Babymilch in Frankreich sind nun auch in Österreich Ermittlungen gegen Danone (Innsbruck) und Nestlé (Wien) aufgenommen worden. Den Ermittlungen ging eine Strafanzeige von Foodwatch gegen die beiden Konzerne voraus.
Begrüßt wird auch eine Zivilrechtsklage, die in Dornbirn gegen den Konzern Nestlé eingebracht wurde. Die betroffenen Eltern erheben Ansprüche gegen den Hersteller nach dem Produkthaftungsgesetz sowie auf Schmerzensgeld und Pflegeaufwand.
Das von einer Familie in Auftrag gegebene mikrobiologische Gutachten könnte auch für weitere Betroffene wichtige Vorarbeit für rechtliche Schritte leisten.
Kontamination zu spät kommuniziert
Seit Beginn des Skandals hätten sich etwa 90 Betroffene gemeldet, die einen zeitlichen Zusammenhang zwischen der Verabreichung der potenziell kontaminierten Babymilch und dem Auftreten von Symptomen gegenüber der Organisation bestätigen, berichtete Foodwatch: „Laut unseren Informationen wurde das medizinische Personal in Österreich sehr spät über die Kontamination informiert, was zur Folge hatte, dass bei den erkrankten Säuglingen kaum Untersuchungen auf eine mögliche Cereulid-Vergiftung stattgefunden haben und wenn Stuhlproben genommen wurden, dann zu spät.“
Mehrere Hersteller hatten im Winter in mehr als 60 Ländern weltweit Säuglingsnahrung zurückgerufen. Grund war die mögliche Verunreinigung der Produkte mit dem Giftstoff Cereulid, der Durchfall und Erbrechen verursachen kann. Neben Österreich haben auch Belgien, Dänemark, Frankreich, Luxemburg, Spanien und das Vereinigte Königreich Fälle gemeldet, die untersucht wurden.
Neue Details ans Licht gekommen
In Frankreich haben Recherchen von Radio France, RTS und RTBF den Angaben neue Details ans Licht gebracht. Die Staatsanwaltschaft hat einen konkreten Zusammenhang zwischen dem Konsum kontaminierter Säuglingsnahrung und dem Nachweis von Toxinen im Stuhl eines 24 Tage alten Säuglings bestätigt.
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