


Milliardenpleitier und Signa-Gründer René Benko muss sich am Dienstag erneut wegen des Verdachts der betrügerischen Krida vor einem Schöffengericht in Innsbruck verantworten. Der Grund: Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte Anfang Juli einen Teilfreispruch aufgehoben und zur Neuverhandlung an das Landesgericht zurückverwiesen.
Kurz vor 9 Uhr betrat René Benko, der seit Jänner 2025 in Untersuchungshaft sitzt, den großen Schwurgerichtssaal des Landesgerichts Innsbruck, in dem die Schöffenverhandlung unter dem Vorsitz von Richter Norbert Hofer stattfindet. Bewacht wurde Benko von acht Justizwachebeamten.
Geringerer Medienandrang als zuletzt
Der Medienandrang war diesmal wie erwartet sichtlich geringer als bei den bisherigen Benko-Gerichtsauftritten in Innsbruck. Rund 20 Medienvertreter hatten sich im Vorfeld akkreditiert, darunter einige Zeitungsjournalisten aus Deutschland. Rund 80 waren es noch beim ersten Prozess im vergangenen Oktober gewesen.
Beim Prozess geht um eine Mietvorauszahlung von rund 360.000 Euro für eine Villa im Innsbrucker Stadtteil Hungerburg. Benko soll laut Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) durch die „wirtschaftlich und sachlich unvertretbare Zahlung“ seinen Gläubigern den Zugriff auf das Geld entzogen bzw. die Befriedigung von deren Forderungen verhindert bzw. geschmälert haben.



Die Miet- und Betriebskostenvorauszahlung war der zweite Teil einer Causa, in der der 49-Jährige in einem ersten Prozess im Oktober 2025 am Landesgericht zu einer unbedingten Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt worden war.
Der OGH bestätigte dann Anfang Juli den Schuldspruch des Ersturteils gegen Benko, womit dieser erstmals rechtskräftig schuldig gesprochen wurde. Der Tiroler wurde wegen einer Schenkung in Höhe von 300.000 Euro an seine Mutter für schuldig befunden. Das Geld soll er seinen Gläubigern vorenthalten haben.
Mietcausa muss neu verhandelt werden
Aufgrund der Aufhebung des Teilfreispruchs muss nun noch die Mietcausa erneut verhandelt sowie die Strafhöhe durch das Landesgericht neu festgesetzt werden.
Bis zu 10 Jahre Haft drohen
Der Prozess, der um 9 Uhr startete und bis 20 Uhr angesetzt ist, dürfte noch am Dienstag mit einem Urteil enden. Sieben Zeugen waren geladen. Ob Benko, der nach wie vor in Untersuchungshaft sitzt, diesmal in seiner Heimatstadt Fragen des Gerichts beantworten wird, war vorerst unklar.
Der Strafrahmen beträgt ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe.
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