Schwere Missbrauchsvorwürfe, Missbrauchsdarstellungen am Computer und 189.000 Euro Schweigegeld: Im Fall des Kabarettisten Günther Paal alias „Gunkl“ geht es, wie die „Krone“ zuerst berichtete, um erschütternde Anschuldigungen. Die Verteidiger der beiden Frauen, Hubert Wagner und Werner Wendt, sprechen im Videointerview (siehe oben) hingegen nicht nur von einer „Liebesbeziehung“, sie verraten auch, dass der Kabarettist nun „eine hohe Geldsumme“ von dem Mutter-Tochter-Gespann zurückfordere.
Während Paal wegen mutmaßlichen Kindesmissbrauchs und des Besitzes von Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger angeklagt ist, wird der Mutter und Großmutter des jetzt fünfjährigen Opfers schwere Erpressung vorgeworfen. Der Kabarettist ist auf freiem Fuß, die 42 und 62 Jahre alten Frauen sitzen in Untersuchungshaft – für alle drei gilt die Unschuldsvermutung. „Unsere Klientinnen sind im Prinzip geständig“, so Verteidiger Hubert Wagner, die Anklageschrift zeige aber ein „sehr ungünstiges Bild“.
Vor allem die Mutter leide unter der Trennung von ihren Kindern. Neben der heute fünfjährigen Tochter hat sie auch einen sieben Jahre alten Sohn. Die Anwälte betonen jedoch, dass die Kindesabnahmen nichts mit dem aktuellen Fall zu tun hätten. Berichten zufolge habe die Mutter sie aus Überforderung vernachlässigt. Unter anderem habe die Familie mit 19 Hunden in einem Haushalt gelebt. Das Mädchen befindet sich derzeit in einem Kriseninterventionszentrum, der Bub bei Pflegeeltern.
Am Beginn stand Anzeige für sexuelle Dienstleistungen
Wendt erklärte, dass beide Frauen Reue zeigen würden. Es sei „ursprünglich“ eine „Liebesbeziehung“ zwischen Paal und den beiden Frauen gewesen. Diese hatte begonnen, als Paal sich auf eine Anzeige der heute 42-Jährigen meldete. Sie betrieb ein Massagestudio und bot mit ihrer Mutter gemeinsam sexuelle Dienstleistungen an.
Ab diesem Zeitpunkt habe Paal mit den beiden Frauen zwölf Jahre lang ein „familiäres Verhältnis gepflegt“, was auch Fotos von gemeinsamen Feiern bestätigen würden. „Sie haben sich gefreut, wenn er gekommen ist. Weil er lustig war“, so der Anwalt. Paal habe die Frauen zwar bezahlt, teilweise aber auch „generöse“ Geschenke gemacht, vor allem an die Mutter des Kindes. Ihr habe er ihrem 30. Geburtstag ein neues Bett geschenkt.
Silvester 2024 hätten die drei Angeklagten noch gemeinsam gefeiert, im Jänner 2025 sei es dann zum mutmaßlichen sexuellen Missbrauch des Mädchens und daraufhin zum Bruch gekommen. Dann hätten auch die Geldforderungen begonnen – teilweise untermauert durch Drohungen. So hätten die Frauen dem Kabarettisten weisgemacht, der Onkel des Mädchens wisse, wo er, Paal, wohne. Aus anfänglichen 200 bis 300 Euro wurden schließlich fast 160.000 Euro – bei der Übergabe der letzten, 30.000 Euro hohen Geldtranche erfolgte schließlich die Festnahme der 42-Jährigen.
Die beiden Frauen sollen beim Übergriff auf das damals dreijährige Kind übrigens anwesend und „nicht unerheblich alkoholisiert“ gewesen sein. Der Anwalt Paals sprach am Vortag davon, dass seinem Mandanten das Kind von den Frauen „zugeführt“ worden sei.
Anwälte sehen finanzielles Motiv hinter Paals Geständnis
Hinter dem Geständnis Paals – der Kabarettist hatte Selbstanzeige und Anzeige wegen Erpressung gegen die beiden Frauen erstattet – vermuten beiden Anwälte der Frauen wiederum ein finanzielles Motiv. Vor dem Hintergrund, dass der Künstler „eine hohe Summe zurückfordert“, könnte ihm das dadurch vielleicht leichter gelingen. Wenn man nämlich schon im Strafprozess einen Geldbetrag zugesprochen bekommt, sei das „viel leichter, als wenn man ein langes Zivilverfahren durchstehen muss“.
Ob bei „den beiden Damen aber überhaupt etwas zu holen ist, weiß ich nicht“, so Wagner, während Wendt bestätigte, dass beide Frauen „erst heute betont haben, dass sie gewillt waren bzw. gewillt sind, zumindest einen Teil des Schadens wieder gutzumachen“. Wie, das werde man sehen – und auch, „wie viel von Paal überhaupt freiwillig gegeben wurde und wie viel nicht“. Gegen die noch nicht rechtskräftige Anklage werde es von ihrer Seite jedenfalls keinen Einspruch geben.
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