Angehöriger: „Gerecht“
Familie vergiftet: Lange Haftstrafen in der Türkei
Im Prozess nach dem Tod einer vierköpfigen Familie aus Deutschland, die im Türkeiurlaub mit Insektiziden vergiftet wurde, hat ein Istanbuler Gericht am Freitag vier der sechs Angeklagten schuldig gesprochen und hohe Haftstrafen verhängt. Der Betreiber des Hotels wurde zu 13 Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Der Inhaber der Schädlingsbekämpfungsfirma bekam eine 18-jährige Haftstrafe, ebenso sein Sohn.
Ein Mitarbeiter der Firma erhielt zwölf Jahre und zwei Monate Haft. Als Grund nannte der Richter „bewusste fahrlässige Tötung“. Die angeklagten Rezeptionisten wurden freigesprochen.
Bruder von Opfer: „Gerechte Strafe“.
Der Anwalt der Familie, Yasar Balci, hatte eine Bestrafung wegen vorsätzlicher Tötung gefordert. Die Anwälte der Angeklagten plädierten auf Freispruch. Der Bruder des verstorbenen Vaters sagte, er empfinde 18 Jahre als eine „gerechte Strafe“. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig, die Verurteilten können noch in Berufung gehen.
Vater, Mutter und die zwei kleinen Kinder aus Hamburg waren Mitte November im Istanbul-Urlaub mit Beschwerden wie Erbrechen und Übelkeit ins Krankenhaus eingeliefert worden und gestorben. Zunächst hatten die Behörden eine Lebensmittelvergiftung vermutet. Todesursache war jedoch eine Vergiftung durch ein im Hotel verwendetes Insektizid zur Schädlingsbekämpfung, wie ein Gutachten später feststellte.
Angeklagte zweifeln Gutachten an
Im Gerichtssaal wiesen alle Angeklagten die Schuld von sich und forderten Freisprüche. Der Hotelbesitzer äußerte Zweifel an der Todesursache. Er glaube nicht, dass die Familie durch die chemische Behandlung zu Tode gekommen sei und führte erneut eine mögliche Lebensmittelvergiftung an. Er als Hotelbesitzer sehe sich nicht in der Verantwortung zu prüfen, ob eine beauftragte Schädlingsbekämpfungsfirma ein echtes Zertifikat habe oder nicht. Sein Anwalt erklärte, die beauftragte Firma habe seinen Mandanten betrogen.
Der angeklagte Sohn des Firmeninhabers stellte das rechtsmedizinische Gutachten ebenso infrage, mit dem der Tod durch chemische Vergiftung nachgewiesen worden war. Sein Anwalt führte ebenfalls das Essen als mögliche Todesursache an. Weitere Experten hatte das Gericht in dem Fall nicht zurate gezogen.
Gegenseitige Schuldzuweisungen
Die Anwältin des angeklagten Mitarbeiters der Firma, der den chemischen Einsatz durchgeführt hatte, machte den Arbeitgeber und Firmeninhaber verantwortlich – ihr Mandant hätte selbst sterben können. Er habe von der Gefahr, der er ausgesetzt war, nichts gewusst. Der Anwalt des Rezeptionisten, der die Tür des Hotels von außen verschlossen und somit die Ankunft des Krankenwagens verzögert hatte, forderte auch, das Krankenhaus zur Verantwortung zu ziehen. Dieses habe die Familie falsch diagnostiziert und entlassen.
Branchenweites Problem
Der unerlaubte Einsatz von Chemikalien, fehlende Kontrollen in der Branche und mangelnde Ausbildung der Arbeiter sind ein Problem, das nicht nur auf diesen Fall begrenzt ist. Wie andere Fälle zeigen, führte der nicht sachgemäße Umgang mit Schädlingsbekämpfungsmitteln auch andernorts in der Türkei bereits zu schweren Erkrankungen und Todesfällen.









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