Nächster Aufschlag im juristischen Pingpong um Kronzeuge Thomas Schmid. Durch eine neue Anzeige wandert der Akt von Schmid abermals von Linz zur Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft nach Wien (zurück). Top-Anwalt Johannes Zink fordert jetzt eine Entscheidung der Generalprokuratur.
Neue Anzeige, altes Spiel. Es wird wieder einmal spannend rund um den einst mächtigsten Beamten der Republik. Nachdem der junge ÖVP-Altkanzler Sebastian Kurz seinen einstigen Weggefährten Thomas Schmid aufgrund von Angaben Schmids zu Interventionen bei einer Postenbesetzung im Finanzamt Freistadt wegen Falschaussage angezeigt hatte, wurde Schmids Akt zum Spielball. Hin- und herging es dabei zwischen der Staatsanwaltschaft Linz, die sich ursprünglich nicht zuständig sah und die Causa zur Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) weiterschickte.
WKStA prüft eigene Zuständigkeit
Just jene Ermittler, die Schmid zum Kronzeugen in der „Inseraten-Causa“ ernannten, hätten dann gegen selbigen ermitteln sollen. Auch daraus wurde aber zumindest vorerst nichts, weil die Zuständigkeit auch laut Generalprokuratur in Linz liege. Eine neue, dieses Mal anonym eingebrachte, Anzeige gegen Schmid wegen Amtsmissbrauch bringt nun die nächste Wende – und den Akt wieder zurück zur WKStA. „Anlässlich dieses Verfahrens haben uns nunmehr die Kollegen aus Linz die bereits medial bekannte Anzeige gegen Thomas Schmid wegen mutmaßlicher falscher Beweisaussage im Prozess gegen August Wöginger und andere abgetreten. Zu dieser Verfahrensabtretung prüfen wir aktuell unsere Zuständigkeit“, bestätigt die WKStA auf Anfrage.
Gegenstand des Verfahrens aus Linz sollen nunmehr auch weitere Vorwürfe der falschen Beweisaussage sein, die aber eventuell bereits in der Vergangenheit von uns bearbeitet und – nach Genehmigung der Fachaufsicht – eingestellt wurden bzw. zu denen von der Einleitung eines Verfahrens abgesehen wurde. Aber auch das sei aktuell Gegenstand der Zuständigkeitsprüfung durch die WKStA, die sich bei dieser rechtlichen Prüfung ausschließlich am Wortlaut der Gesetze orientiert.
Top-Jurist ortet „Beigeschmack“
„Offenbar will die Ermittlungen gegen Schmid einfach niemand führen. Oder man versucht sich Anwälte auszusuchen“, heißt es dazu aus Beobachterkreisen. Der renommierte Anwalt Johannes Zink hat dazu jedenfalls eine klare Meinung: „Bei Schaffung der Kronzeugenregelung hat der Gesetzgeber diesen Fall ganz offensichtlich nicht bedacht. Rechtlich ist das jetzige Vorgehen korrekt, aber rein optisch bleibt ein schaler Beigeschmack. Ich denke, allen Involvierten wäre es lieber, wenn dieser Akt neu zugeordnet würde. Meiner Meinung nach sollte in solchen Fällen die Generalprokuratur über die Zuständigkeit entscheiden, um von vornherein jeden Eindruck einer Befangenheit zu verhindern.“
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