Wer zu schnell fährt und dabei erwischt wird, muss künftig tiefer in die Tasche greifen. Denn Verkehrsstrafen sollen im nächsten Doppelbudget mehr Geld in die Kassen spülen. Wer 30 km/h zu schnell fährt, zahlt künftig zumindest 200 statt 150 Euro. Die Parkstrafen sollen bundesweit vereinheitlicht werden.
Die Zahl der Verkehrsunfälle ist 2025 deutlich gestiegen, vor allem überhöhte Geschwindigkeit wird zum zunehmenden Problem auf Österreichs Straßen. Die Regierung will nun Raser und Verkehrssünder stärker zur Kasse bitten und hebt die Strafen ab 2027 deutlich an.
80 Millionen Euro Mehreinnahmen erhofft
Bis zuletzt war unklar, was auf Autofahrer zukommt, pro Jahr 80 Millionen Euro mehr will die Regierung zusätzlich einnehmen – ob das gelingt, hängt aber auch davon ab, wie abschreckend die Strafen wirken. Mehreinnahmen seien aber auch nicht das Hauptziel der Erhöhung, sondern die Verkehrssicherheit, betont das Ministerium.
„Sich nicht an Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten, wird leider nach wie vor als Kavaliersdelikt gesehen“, sagt der zuständige Verkehrsminister Peter Hanke.
Wer 30 km/h zu schnell fährt zahlt künftig mindestens 200 Euro, bisher waren es 150 Euro, eine Steigerung um ein Drittel, die Maximalstrafe bleibt mit 5000 Euro gleich. Bei einer Überschreitung um 40 km/h innerorts oder 50 km/h außerorts fallen künftig 400 bis 6000 Euro statt bisher 300 bis 5000 Euro an.
Sonst werden viele Strafen nun vereinheitlicht. Wer einen Zebrastreifen ignoriert, muss künftig mit 85 Euro Bußgeld rechnen, und das überall. Das Überfahren einer Sperrlinie kostet künftig in allen Ländern 95 Euro, bisher waren es 70 Euro. Bei den Parkstrafen soll eine Harmonisierung kommen, derzeit liegt auch das in der Hand der Länder. Wer sein Auto nicht entsprechend der Bodenmarkierungen aufstellt, soll bald 60 Euro zahlen, bisher waren es etwa in Niederösterreich und Wien nur 30 Euro und in Wien 48 Euro.

Für Alkolenker ändert sich hingegen nichts, wie das Verkehrsministerium auf „Krone“-Nachfrage bestätigt. Die Strafen bleiben gleich und reichen bekanntlich bis zum Führerscheinentzug.
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