Liechtenstein

Benko-Stiftung hat wieder Zugriff auf 50 Millionen

Wirtschaft
10.06.2026 15:57

Verschnaufpause für die Ingbe-Stiftung in Vaduz: Das Oberlandesgericht in Liechtenstein hat eine einstweilige Verfügung aufgehoben, mit der rund 50 Millionen Franken eingefroren waren. Die Anwälte von René Benkos Masseverwalter prüfen den Gang vor das Höchstgericht.

Am 7. Jänner 2026 hatte Andreas Grabenweger, der Masseverwalter von Milliardenpleitier René Benko, beim Fürstlichen Landesgericht in Liechtenstein eine einstweilige Verfügung erwirkt: Damit wurden Ausschüttungen der Ingbe-Stiftung, die als letzter großer Vermögensbunker der Benkos gilt, massiv erschwert – rund 50 Millionen Franken (etwa 54 Millionen Euro) waren eingefroren.

Nun hat das Obergericht die einstweilige Verfügung aufgehoben: Benkos Mutter Ingeborg, die Insidern als „Stroh-Mama“ gilt, kann ihre Stiftungsrechte wieder uneingeschränkt ausüben. Vorerst zumindest. Denn Grabenweger lässt den Beschluss von den Anwälten prüfen, ein Gang vor das Höchstgericht ist möglich. Die bisherigen Verfahrenskosten belaufen sich auf 345.000 Euro.

Geldflüsse aus der Signa-Gruppe
Vereinfacht gesagt hatte Benkos Masseverwalter in seiner Klage argumentiert, der Signa-Gründer habe sein Geld in der 2014 gegründeten Stiftung vor den Gläubigern in Sicherheit gebracht. Benko bzw. sein Anwalt halten dem entgegen, die 2014 gegründete Stiftung sei zur „Versorgung seiner Familie“ gegründet worden – das Geld sei nicht das Vermögen des Signa-Gründers. Wie berichtet, sollen in der Stiftung Vermögenswerte von bis zu 300 Millionen Euro gelagert sein.

Laut Unterlagen, die der „Krone“ vorliegen, flossen allein zwischen Herbst 2017 und Sommer 2023 in Summe noch rund 100 Millionen Euro allein von den mittlerweile insolventen Signa-Aktiengesellschaften Prime und Development in die Ingbe-Stiftung der Benkos. Zum Teil wurden Dividenden ausgeschüttet, zum Teil Aktien gekauft.

Benkos Einfluss
Vorerst war aus Liechtenstein so viel zu erfahren: Das Fürstliche Obergericht dürfte sich auf mehr als 100 Seiten sehr intensiv mit den Inhalten der Klage auseinandersetzen. Es besteht offenbar kaum ein Zweifel, dass Benko, der offiziell kein Begünstigter ist, ähnlich wie in der Signa-Gruppe auch in der Stiftung eine beherrschende Stellung eingenommen habe. Womöglich hätte die Klage jedoch von einem Gläubiger des Finanzjongleurs eingebracht werden müssen, vernimmt man aus Justizkreisen.

Man darf gespannt sein, ob bzw. welche Schritte die Gläubiger setzen. 

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