Reaktion auf Klagen

Bauer: „Kopftuch ist kein harmloses Stück Stoff!“

Innenpolitik
03.06.2026 09:00

Das Kopftuchverbot ist noch nicht einmal in Kraft getreten – und ruft dennoch bereits erste rechtliche Schritte hervor. Zwei Klagen liegen bereits beim Verfassungsgerichtshof vor. Die zuständige ÖVP-Integrationsministerin Claudia Bauer zeigt sich davon wenig überrascht und will am Kurs festhalten.

Noch ist das Gesetz in der Aufklärungsphase – ab dem neuen Schuljahr tritt in Österreich bekanntlich das Kopftuchverbot für Mädchen im Alter von unter 14 Jahren in Kraft. Kopfbedeckungen, die „das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllen“, werden an den Schulen dann verboten. Wie die „Krone“ erfuhr, liegen dennoch bereits jetzt zwei Klagen gegen das Verbot beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) vor.

Brisant: Bekannt wurde das nun ausgerechnet wenige Tage nachdem die „Krone“ einen Feststellungsbescheid aus dem Akt eines Verfahrens enthüllte, in dem die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) sich für ein Kopftuchgebot für Mädchen ab dem Alter von acht Jahren aussprach. 

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Das Kinderkopftuch ist kein harmloses Stück Stoff, sondern ein Zeichen der Unterdrückung und ein Mittel der Kontrolle von Mädchen ab dem frühesten Kindesalter.

Claudia Bauer

Angesprochen auf die vorliegenden Klagen meint Integrationsministerin Claudia Bauer (vormals Plakolm) zur „Krone“: „Es war angekündigt, dass es Klagen gegen das Kinderkopftuchverbot geben wird“. Man warte nun die Prüfung durch den VfGH ab. In der Vorbereitung des Kinderkopftuchverbotes sei jedenfalls gewissenhaft auf die Kritik des VfGH eingegangen worden. Das Kinderkopftuchverbot sei natürlich eine Abwägung von Grundrechten, eine Abwägung zwischen dem Recht von Kindern auf ein freies Aufwachsen und dem Recht der Eltern auf religiöse Erziehung.

„8-Jährige gehören nicht unter Kopftuch“
„Und für mich wiegt der Schutz von Mädchen in diesem konkreten Fall mehr. Das Verbot knüpft an die Religionsmündigkeit mit 14 Jahren an und gilt an öffentlichen wie privaten Schulen. Zudem steht das Verbot nicht alleine, sondern es gibt ein großes Paket an begleitenden Maßnahmen für betroffene Mädchen selbst, genauso wie für Burschen und Eltern“, führt die Integrationsministerin aus. Nicht ohne Nachsatz in Richtung der Islamischen Glaubensgemeinschaft: „Ein 8-jähriges Kind gehört nicht unter ein Kopftuch“.

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