Seit 2023 zahlen Wohnungssuchende nur noch Maklerprovision, wenn sie selbst einen Makler beauftragen. Doch schwarze Schafe nutzen Tricks wie „Mietvertragsgebühren“, um trotzdem an Hunderte Euro zu kommen. Worauf Mieter beim Umzug noch achten müssen, um teure Überraschungen zu vermeiden.
Und dann steht im Inserat plötzlich: 495 Euro Gebühr für die Aufsetzung des Mietvertrages. Wer auf Wohnungssuche ist, stolpert schnell über derartige Abzocke-Versuche. „Das tauft sich auch Servicepauschale, Vertragserrichtungskosten oder anders und kommt oft vor“, erklärt Marion Raidl, Expertin der Arbeiterkammer Steiermark. „Und es ist nicht erlaubt.“ Denn die Verrechnung zusätzlicher Entgelte ist nicht zulässig, wenn ihr keine Kosten gegenüberstehen. „Das Aufsetzen eines Mietvertrages ist eine typische Tätigkeit einer Hausverwaltung und somit in den Betriebskosten enthalten.“
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