Noch vor Schulstart

Schon zwei Klagen gegen geplantes Kopftuchverbot

Innenpolitik
03.06.2026 06:00

Das Kopftuchverbot ist noch nicht einmal in Kraft getreten – und ruft dennoch bereits erste rechtliche Schritte hervor. Wie die „Krone“ erfuhr, sind beim Verfassungsgerichtshof bereits zwei Klagen gegen das Gesetz eingegangen. Bekannt wird das just wenige Tage nach einer brisanten Enthüllung ...

Mit dem neuen Schuljahr tritt in Österreich bekanntlich das Kopftuchverbot für Mädchen im Alter von unter 14 Jahren in Kraft. Kopfbedeckungen, die „das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllen“, werden an den Schulen dann verboten. Dabei ist irrelevant, ob das Kopftuch aus modischen, traditionellen, religiösen oder anderen Gründen getragen wird.

Einen Ermessensspielraum haben die Schulen nicht, das Prozedere ist per Rundschreiben genau vorgegeben: Bei einem Verstoß müssen Lehrer „die Schülerin ermahnen, das Kopftuch abzunehmen“. Lehrkräfte, Schulleitungen oder Behördenmitarbeiter, die Anzeigen oder deren Bearbeitung unterlassen, können sogar strafrechtliche Konsequenzen drohen. 

Hohe Geldstrafen geplant
Passiert das nicht, ist das „unverzüglich“ der Schulleitung zu melden, die umgehend in einem Gespräch die Schülerin und ihre Eltern über das Verbot und die weiteren Konsequenzen informieren muss. Bei weiteren Verstößen ist die Bildungsdirektion einzuschalten bzw. ein Verwaltungsstrafverfahren einzuleiten. In letzter Konsequenz sind Geldstrafen zwischen 150 und 800 Euro möglich. Derzeit befinden sich die Schulen jedenfalls noch in der sogenannten Aufklärungsphase. Wie die „Krone“ erfuhr, wurden aber dennoch bereits erste rechtliche Schritte gegen das Verbot eingeleitet. Bereits zwei Klagen sollen mittlerweile beim Verfassungsgerichtshof dazu vorliegen.

Bescheid sorgte für Wirbel
Brisant: Bekannt wird das nun ausgerechnet wenige Tage nachdem die „Krone“ einen Feststellungsbescheid aus dem Akt eines Verfahrens enthüllte, in dem die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) sich für ein Kopftuchgebot für Mädchen ab dem Alter von acht Jahren aussprach. „Das Tragen des Kopftuchs erfordert eine Verhüllung des gesamten Körpers mit Ausnahme der Hände bis zum Handgelenk und dem Gesicht“, heißt es zudem in dem Bescheid. Das Kopftuchverbot sorgt nunmehr früher als gedacht für neuen Wirbel.

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