Gilt ab Sonntag

Schluss mit Wegwerfmode: EU verbietet Vernichtung

Wirtschaft
19.07.2026 11:51
Porträt von krone.at
Von krone.at

Ab sofort dürfen große Unternehmen in der EU unverkaufte Kleidung und Schuhe nicht mehr vernichten. In Österreich fehlt laut Greenpeace jedoch ein Begleitgesetz mit Strafen – das Verbot gilt, Verstöße bleiben derzeit aber sanktionslos.

Für große Firmen wird es künftig schwerer werden, unverkaufte Kleidung zu vernichten, wie eine entsprechende Vorschrift der Europäischen Union besagt. Diese gilt ab Sonntag und verpflichtet große Konzerne, unverkaufte Kleidung und Schuhe erneut zu verkaufen oder zu spenden, anstatt sie wegzuwerfen. Konkret betroffen sind große Konzerne wie Inditex (u.a. Zara, Bershka, Pull&Bear) ab Sonntag, mittelgroße Unternehmen trifft die Regelung ab 2030.

5,6 Millionen Tonnen Co2-Emissionen pro Jahr
Aus Kostengründen galt die Entsorgung der Ware als teilweise günstiger, als die Produkte zu lagern, aufzubereiten oder wieder zum Verkauf anzubieten. Dies verursache laut Angaben der EU-Kommission rund 5,6 Millionen Tonnen Co2-Emissionen pro Jahr. In Europa werden vier bis neun Prozent der unverkauften Textilien zerstört, bevor sie überhaupt getragen werden konnten. Als Ausnahme gelten hier Waren, die gefährlich, beschädigt oder verschmutzt sind und nicht wiederverwendet oder aufbereitet werden können – wie etwa zurückgesandte Hygieneartikel. Und auch, was mehreren sozialwirtschaftlichen Einrichtungen mit Sitz in der EU als Spende angeboten, aber nicht innerhalb einer Frist angenommen wurde, darf weiterhin vernichtet werden.

Bringt für Konsumenten Vorteile
Für Verbraucher sieht der Handelsverband Deutschland (HDE) mögliche Vorteile durch das Verbot. Dem Hauptgeschäftsführer Stefan Genth zufolge könnte so das Angebot an reduzierter Ware steigen, das dann über Outlets, Restpostenmärkte oder Second-Hand-Kanäle wieder angeboten werde. Vorteile für die Umwelt sieht er ebenso, „da weniger neuwertige Kleidung vernichtet wird und Produkte häufiger weiterverkauft oder gespendet werden“.

In Europa werden vier bis neun Prozent der unverkauften Textilien zerstört.
In Europa werden vier bis neun Prozent der unverkauften Textilien zerstört.(Bild: Halfpoint - stock.adobe.com)

Dennoch könnte das neue Gesetz für Händler zusätzliche Kosten für Lagerung, Sortierung, Aufbereitung und Weitervermarktung bringen. Denn „nicht alle unverkauften Waren lassen sich ohne weiteres erneut verkaufen oder spenden“. Gründe dafür könnten etwa beschädigte Verpackungen, hohe Logistikkosten, fehlende Nachfrage oder geringe Warenwerte sein. Hinzu kämen laut Genth Dokumentationsauflagen, rechtliche Unsicherheiten und praktische Hürden bei Spenden oder Secondhand.

Zahnlose Regelung für Österreich
Umweltbundesamt und Umweltschutzorganisation Greenpeace begrüßen die Regelung, kritisieren aber die fehlenden Konsequenzen hierzulande. Grund dafür sei, dass Umweltminister Norbert Totschnig (ÖVP) das vorgeschriebene nationale Begleitgesetz, in dem Strafen festgelegt werden, bisher nicht vorgelegt habe. Die Vernichtung neuwertiger Kleidung und Schuhe in Österreich sei daher zwar ab Sonntag verboten, bleibe aber straffrei, beanstandet Greenpeace. Die Organisation schätzt, dass allein 2021 in Österreich rund 4,6 Millionen Kilogramm neuwertige Kleidung und Schuhe im Wert von 155 Millionen Euro vernichtet wurden.

Trotzdem werde die EU-Regelung für europäische Bekleidungsfirmen im internationalen Vergleich wenig Auswirkungen haben, da verhältnismäßig wenig Kleidung vernichtet werde. Die eigentliche Herausforderung liege bei den großen Mengen günstiger Ultra-Fast-Fashion-Produkte, die Verbraucher direkt bei außereuropäischen Anbietern bestellten, erklärt Thomas Lange, Geschäftsführer des Modeverbands GermanFashion. Er fordert, dass diese Unternehmen künftig in gleicher Weise wie europäische Hersteller an den Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling von Alttextilien beteiligt werden.

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