Das Kärntner Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz soll abgeändert werden. Wie berichtet, steht es bei Eltern aufgrund fehlender Wahlfreiheit in Bezug auf den Besuch einer Einrichtung in der Kritik. Doch bringt es auch wichtige Neuerungen, etwa ein erstmals gesetzlich verankertes Kinderschutzkonzept.
Das seit 2023 wirksame Kärntner Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (K-KBBG) hat es nicht leicht. Aus dem propagandierten „Gratis-Kindergarten“ wurde für viele Eltern eine Kostenfalle. Kostenlos sind bekanntlich nur die Betreuungsstunden, Essens- und Bastelbeiträge wurden zeitlich teils um mehr als 200 Prozent angehoben.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.