Spannende Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs: Das Wiener Landesgericht hatte im Vorjahr einen großen Teil der Millionenbeute, die bei einem Schamanen-Clan sichergestellt worden ist, als verfallen erklärt – obwohl nur Opfer für einen Bruchteil davon ausfindig gemacht werden konnten. Das Höchstgericht wies die Anträge der Verurteilten ab. Die mutmaßliche Millionenbeute fließt somit in den Bundeshaushalt.
Bei der Razzia in der Zentrale des Schamanen-Clans in deren Villa vor den Toren Wiens, trauten die Fahnder ihren Augen nicht. Unter anderem wurden 25 Kilo Goldbarren, kiloweise Schmuck und Bargeld sichergestellt. Der „Schatz“ war versteckt in Einkaufstaschen unter einem zubetonierten Schwimmbecken.
Vermögen mit „reinigenden Ritualen“
Der Gesamtwert des sichergestellten Vermögens betrug mehr als zehn Millionen Euro. Dem gegenüber standen Opferforderungen in der Höhe von 1,7 Millionen Euro. Die Familienbande „verdiente“ großteils mit reinigenden Ritualen, um nahe Angehörige der Opfer vor dem Tod zu bewahren, ein Vermögen.
Schamanin „Amela“, die mutmaßliche Haupttäterin, ist noch flüchtig, drei Familienangehörige – verteidigt von Nikolaus Rast, Philipp Wolm und Alexander Prenner – wurden letzten Dezember in Wien zu Haftstrafen verurteilt, die bekannten Opfer mit rund 1,7 Millionen Euro entschädigt.
Verletzung der Unschuldsvermutung?
Weil aber beschlagnahmtes Bargeld in der Höhe von rund vier Millionen Euro, zwei Millionen Schweizer Franken und Wertgegenstände über den sogenannten erweiterten Verfall einbehalten wurden, wehrten sich die Verurteilten – mit dem Hauptargument, dass dies die in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierte Unschuldsvermutung verletze.
Jetzt blitzten sie mit ihrer Forderung vor dem Verfassungsgerichtshof ab. „Die Bestimmung des erweiterten Verfalls ist, entgegen der Behauptung der Antragsteller weder eine Strafe noch eine strafähnliche Maßnahme, sondern eine präventiv-ordnende Abschöpfungsmaßnahme eigener Art, mit der einer gegenwärtigen Störung der Vermögensordnung begegnet werden soll“, schreibt das Höchstgericht. Zudem sei die rechtswidrige Herkunft des Geldes überwiegend wahrscheinlich.
Anwalt Nikolaus Rast: „Die Entscheidung des Höchstgerichts ist zu akzeptieren, wir werden uns diese aber natürlich im Detail ansehen.“
Die Republik Österreich wird es indes freuen. Denn die mutmaßliche Millionenbeute des Schamanen-Clans fließt jetzt direkt ins Staatsbudget – dem Vernehmen nach gehen 80 Prozent ins Justizressort und 20 Prozent ins Innenressort.
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