Produkte für die Zahnaufhellung, die selbst angewendet werden können, sind inzwischen „oft besser als gedacht“. Das teilte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) am Dienstag mit, der elf Mittel unter die Lupe genommen hatte. So hellten etwa alle die Zähne innerhalb weniger Tage bis Wochen deutlich auf.
Gemeinsam mit der deutschen Stiftung Warentest bewerteten die Konsumentenschützerinnen und Konsumentenschützer fünf Mittel mit „gut“, vier mit „durchschnittlich“ und zwei mit „weniger zufriedenstellend“. Die Preise lagen zwischen 5,99 und 69,90 Euro. Untersucht wurden Klebestreifen, Seren und Gele für die Anwendung zu Hause. Im Mittelpunkt standen Fragen zur Bleichwirkung und Zahnschonung.
Das zentrale Ergebnis: Alle Produkte konnten Verfärbungen zumindest teilweise reduzieren, einige hellten die Zähne sogar über den natürlichen Farbton hinaus auf. „Sie hellen die Zähne innerhalb weniger Tage oder Wochen deutlich auf – teilweise sogar stärker als eine Behandlung in der Ordination“, sagten die Konsumentenschützerinnen und Konsumentenschützer. Ein Mittel zeigte allerdings eine optisch kaum erkennbare Aufhellung. Es wurde mit „weniger zufriedenstellend“ bewertet.
„Zahnschmelz kann an Härte verlieren“
In einem anderen Fall schonte das Produkt die Zähne nicht. Die meisten Erzeugnisse setzen auf Wirkstoffe wie Wasserstoff-oder Carbamidperoxid. Dabei werden Farbteilchen im Zahn durch Oxidation farblos – ähnlich wie beim Blondieren der Haare. „Das funktioniert, ist aber nicht ohne Risiko. Der Zahnschmelz kann vorübergehend an Härte verlieren. Das erhöht das Risiko für Zahnschäden“, sagte Angela Tichy vom VKI. Im Test fanden sich aber auch zahnschonendere Optionen mit etwas weniger Bleichwirkung, dafür mit Bestnote bei der Verträglichkeit.
Der VKI gab zudem zu bedenken, dass viele Menschen in Mitteleuropa von Natur aus eher gelblich-grauen Zahnschmelz hätten. „Ein strahlend weißes Hollywood-Lächeln darf sich daher nicht jeder erwarten“, sagte Tichy. Trotz der großteils guten Ergebnisse sehen die Konsumentenschützerinnen und Konsumentenschützer Vorteile bei der Behandlung in einer Zahnarztpraxis. Dort würden Zähne und Zahnfleisch zuvor gründlich untersucht.
Das sollte beachtet werden
Gebleicht werden sollen nur gesunde Zähne, sprich ohne Karies, undichte Füllungen oder freiliegende Hälse. Auch Beläge und Zahnstein sollten zuvor entfernt werden. Für Schwangere, Stillende und Kinder ist Bleaching nicht geeignet. Als Nachsorge sei normale Zahnpflege ausreichend, hieß es seitens VKI. Bei vorübergehender Empfindlichkeit nach dem Bleichen könne ein Fluoridgel helfen.
Die Konsumentenschützerinnen und Konsumentenschützer testeten elf Produkte aus Drogerien und dem Online-Handel: Alpine White (Blue Light Technology Whitening Kit & Whitening Strips), Colgate (Max White Overnight Whitening Serum), Müller Sensident (Whitening Strips), Onlysmile (Zahnaufhellungssystem), Pdoo (Teeth Whitening Strips), Perlweiss (Power Whitening Strips), Perlweiss (Professional Dental Bleaching), Rapid White (Bleaching Power Set), Rapid White (Blaching Strips) und Uniquesmile (Teeth Whitening Strips).
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