Das Recht auf Elternteilzeit wird noch immer hauptsächlich von Frauen in Anspruch genommen. Dabei würde sich Halbe-Halbe in vielen Fällen finanziell auszahlen. Die Arbeiterkammer hat für die „Krone“ Berechnungen angestellt.
„Vielen Eltern sind die Möglichkeiten und Vorteile gleichberechtigter Elternschaft nicht bekannt“, sagt Ines Stilling, Bereichsleiterin Soziales in der Arbeiterkammer: „Wahlfreiheit für Eltern gibt es nur, wenn Eltern auch alle Informationen haben. Insbesondere bei der Elternteilzeit gibt es hier noch viel Aufklärungsbedarf.“
So wissen viele Eltern beispielsweise nicht, dass sie gleichzeitig in Elternteilzeit gehen können. Und auch nicht, dass Halbe-Halbe auch bei einem niedrigeren Einkommen der Frau finanziell sogar günstiger sein kann.
Zwei Teilzeiten können sich finanziell rechnen
Die meisten Eltern mit betreuungspflichtigen Kindern entscheiden sich dafür, dass die Frau nach der Karenz rund 20 Wochenstunden arbeitet, der Vater hingegen 40. Als Grund dafür wird oft der höhere Verdienst des Vaters genannt.
Dabei käme vielen Eltern eine gleichberechtigte Aufteilung der Erwerbsarbeit mit jeweils 30 Wochenstunden finanziell sogar günstiger, wie AK-Steuerexpertin Vanessa Mühlböck an einem Beispiel vorrechnet (siehe Grafik).
Kündigungs- und Entlassungsschutz für beide
Das Recht auf Elternteilzeit können beide Eltern gleichzeitig in Anspruch nehmen. Die Voraussetzungen dafür sind, dass keiner der beiden Elternteile für dasselbe Kind in Babykarenz ist. Außerdem leben die Elternteile mit dem Kind unter einem Dach oder haben die Obsorge.
Dabei muss die vorher gearbeitete Normalarbeitszeit um mindestens 20 Prozent reduziert werden und mindestens 12 Wochenstunden betragen. Die Elternteilzeit muss dem Arbeitgeber spätestens drei Monate vor Beginn bekannt gegeben werden, am besten schriftlich. Wenn beide Elternteile in Elternteilzeit gehen, gilt der Kündigungs- und Entlassungsschutz für beide ab Bekanntgabe – frühestens vier Monate vor dem Antritt – und endet vier Wochen nach dem vierten Geburtstag des Kindes.
Petition für mehr Fairness für Teilzeitbeschäftigte
Die Arbeiterkammer fordert aktuell in einer Petition mehr Fairness für Teilzeitbeschäftigte. Immerhin arbeiten 1,4 Millionen Menschen in Österreich Teilzeit. Konkret verlangt die AK gleiche Arbeitsbedingungen wie für Vollzeit. Derzeit ist es so, dass Mehrarbeit in der Teilzeit schlechter bezahlt wird und Zuschläge niedriger sind als bei Vollzeit. Wer mehr arbeitet, bekommt nicht automatisch mehr Stunden.
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