Wer im Internet auf Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger oder NS-Wiederbetätigung stößt, kann dies bei „Stopline“ melden. Jetzt schlägt die Meldestelle Alarm: Denn noch nie waren so viele gemeldete Inhalte auch tatsächlich strafrechtlich relevant. Es gibt aber auch eine gute Nachricht ...
Insgesamt gingen im Vorjahr rund 75.000 Meldungen bei „Stopline“ ein. Ein Rückgang gegenüber 2024, als fast 90.000 Inhalte gemeldet wurden (siehe Grafik unten). Noch nie waren aber so viele eingegangene Meldungen auch strafrechtlich relevant: Nämlich mit 50,9 Prozent mehr als Hälfte. Das geht aus dem Jahresbericht der Meldestelle hervor, der am Montag in Wien präsentiert wurde.
Überwiegend Kinderpornografie gemeldet
Die bei weitem meisten Meldungen betrafen sexuelle Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger nach Paragraf 207a des Strafgesetzbuchs (StGB). 38.223 zutreffende Meldungen fielen in diesen Bereich, lediglich 41 betrafen das Verbotsgesetz. Barbara Schloßbauer, Projektleiterin der „Stopline“, erklärte dies damit, dass wohl die Bereitschaft viel höher sei, Inhalte mit mutmaßlichen Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger zu melden als solche mit Content, der gegen das Verbotsgesetz verstößt.
Für Verhetzung nicht zuständig
Dazu komme, dass mit den Bestimmungen des Verbotsgesetzes und des Abzeichengesetzes der rechtliche Rahmen für die „Stopline“ viel enger gesetzt sei als beim Paragraf 207a. Oft handle es sich beispielsweise um Verhetzung, aber schon dies falle nicht unter die Zuständigkeit der „Stopline“. Den Rückgang von 93 zutreffenden Meldungen von NS-Wiederbetätigung im Jahr 2024 auf 41 im vergangenen Jahr nannte Schloßbauer „Rückkehr zur Normalität“.
Österreich „unattraktiver Standort“
Schloßbauer und der Generalsekretär der ISPA (Internet Service Providers Austria), Stefan Ebenberger, hatten auch eine gute Nachricht: Keine einzige zutreffende Meldung wurde bei einem österreichischen Provider gehostet. Ebenberger nannte Österreich einen ausgesprochen „unattraktiven Standort“ für Täter, das Motto „Löschen statt Sperren“ habe sich bewährt. Befindet sich der zuständige Provider im Ausland, ist die Arbeit für die „Stopline“ nicht vorbei. Die Meldestelle ist Gründungsmitglied von „INHOPE“, einem weltweiten Netzwerk ähnlicher Meldestellen, in das 57 Hotlines in 53 Staaten eingebunden sind.
Tatsächliche Standorte verschleiert
Jahrelang waren die USA Spitzenreiter bei den ausländischen Providern, bei denen strafrechtlich relevante Inhalte mit sexuellen Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger gefunden wurden. Dann kamen die Niederlande auf. Nun sind mit großem Abstand Provider in Vietnam, gefolgt vom Iran, an der Spitze. Angeblich, denn vermutet wird eine „Verschleierungsstrategie“ der Täter, die die entsprechenden Seiten mit der angeblichen Herkunft aus Ländern tarnen, die keine „INHOPE“-Mitglieder sind, und so die Rückverfolgung komplizierter machen würden. Ob der Host in Österreich oder im Ausland sitzt, die „Stopline“ informiert immer auch die Strafverfolgungsbehörden, wenn sie auf entsprechende Inhalte stößt.
KI wird immer mehr Thema
Auch in Österreich sind KI-erstellte Inhalte „immer mehr ein Thema“, betont Schloßbauer. Ist auf den ersten Blick erkennbar, dass es sich um mittels KI erstelltes Material handelt, sei der Inhalt nicht strafrechtlich relevant, klärt die „Stopline“-Projektleiterin über die rechtliche Lage auf. Sei dies nicht erkennbar, dann geht es um strafrechtlich Relevantes.
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