„Diskriminierend“

Ministerium: Polizei-Warnung „nicht akzeptabel“

Innenpolitik
09.05.2026 16:46
Porträt von krone.at
Von krone.at

Ein Schreiben von Bediensteten des Bezirkspolizeikommandos Neusiedl am See mit einer Warnung der Bevölkerung vor Roma und Sinti inklusive dazugehörigen Facebook-Postings hat bereits für einigen Wirbel gesorgt. Jetzt zieht das Innenministerium Konsequenzen. 

Gedacht als kriminalpräventive Information zur Betrugsbekämpfung habe sich der Text „einer als diskriminierend empfundenen Bezeichnung über die Volksgruppe der Roma“ bedient, so das Ressort. Das Facebook-Posting wurde inzwischen gelöscht. 

Treffen im Bundeskanzleramt
„Die Polizei versteht sich als lernende Organisation und wird deshalb diesen Vorfall zum Anlass nehmen, die bisherigen Ausbildungsmaßnahmen weiterzuentwickeln und vor allem auch im Rahmen der Fortbildung darüber zu sensibilisieren“, teilte das Ministerium in einer Aussendung mit. Roma seien eine in Österreich anerkannte Volksgruppe.

Das Schreiben des Bezirkspolizeikommandos sorgte für einigen Wirbel.
Das Schreiben des Bezirkspolizeikommandos sorgte für einigen Wirbel.(Bild: Polizei Neusiedl am See)

Darüber hinaus werde der aktuelle Anlass zu einem Dialog zwischen Vertretern der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit, der Landespolizeidirektion Burgenland, der für Volksgruppen zuständigen Abteilung im Bundeskanzleramt und den Vertretern der Volksgruppe der Roma genutzt werden. Ein Treffen im Bundeskanzleramt im Juni sei in Planung.

Untersuchung angeordnet
Die von den betreffenden Bediensteten des Bezirkspolizeikommandos Neusiedl gewählten Ausdrucksformen und die dahinterliegenden pauschalierenden Stereotypen seien „in keiner Weise akzeptabel“. Die Landespolizeidirektion Burgenland habe im Rahmen der Dienstaufsicht eine entsprechende Untersuchung angeordnet, informierte das Ministerium. Hingewiesen wurde auch darauf, dass Prävention eine zentrale Aufgabe der österreichischen Polizei sei.

Das Schreiben bediene historische antiziganistische Stereotype, hatte die Gleichbehandlungsanwaltschaft am Freitag betont. Die darin enthaltene Aufforderung, keine Dienstleistungen von Personen aus der Volksgruppe anzunehmen, könne eine Anweisung zur Diskriminierung darstellen, sagte Leiterin Sandra Konstatzky.

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