Asylwerber in der Grundversorgung des Bundes haben in den vergangenen zwölf Monaten mehr als 350.000 Stunden an gemeinnütziger Arbeit geleistet. Das geht aus den jüngsten Zahlen des Innenministeriums hervor.
Insgesamt waren es seit der Einführung der Verpflichtung zur gemeinnützigen Arbeit im Juli 2024 mehr als 600.000 Stunden, wie das Innenministerium mitteilte.
Die Verpflichtung zur gemeinnützigen Arbeit (z. B. Grünflächenbetreuung oder Schneeräumen von Anlagen im Eigentum der Gemeinde) umfasst zehn Stunden pro Monat.
72 Prozent der in der Grundversorgung des Bundes untergebrachten Asylwerber kamen dieser Aufforderung nach leisteten gemeinnützige Tätigkeiten. 30 Prozent erfüllten die Verpflichtung nicht – oft aber deshalb, weil sie bereits nach kurzer Zeit in die Grundversorgung der Länder überstellt wurden, wie das Innenministerium erklärte.

Verweigerern wurde das Taschengeld gekürzt
In 200 Fällen wurde das Taschengeld gekürzt, weil die Flüchtlinge sich weigerten. Personen, die beispielsweise aufgrund eines körperlichen Gebrechens oder einer nachweisbaren Erkrankung nicht arbeiten können, sind ausgenommen.
Wir müssen illegale Migration nach Europa reduzieren und damit auch die österreichische Bevölkerung weiter entlasten.
Innenminister Gerhard Karner (ÖVP)
Auch in einigen Bundesländern – etwa in Oberösterreich, Vorarlberg und dem Burgenland – gibt es eine mittlerweile Pflicht zur gemeinnützigen Arbeit, geplant ist eine Einführung auch in der Steiermark und in Kärnten.
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