Breite Front dagegen

Ablehnung gegen neue Paketsteuer wird immer größer

Innenpolitik
26.05.2026 17:12
Porträt von krone.at
Von krone.at

Kurz bevor die Begutachtungsfrist für die geplante Paketsteuer ausläuft, formiert sich breiter Widerstand aus Wirtschaft, Interessenvertretungen und auch aus der Politikberatung: Von großen Onlinehändlern über die Arbeiterkammer bis hin zur Wirtschaftskammer Österreich sowie dem Rechnungshof häufen sich kritische Stellungnahmen. Im Zentrum der Debatte stehen mögliche rechtliche Zweifel, wirtschaftliche Nebenwirkungen und die Frage, wer die geplanten Mehrkosten letztlich tragen soll.

Bis Dienstagmittag gingen laut parlamentarischer Website 22 Stellungnahmen von Institutionen sowie 58 Rückmeldungen von Privatpersonen ein. Die Begutachtungsfrist endet am 26. Mai. Besonders deutlich fällt die Kritik aus mehreren Richtungen aus: Neben dem Rechnungshof haben auch Onlinehändler sowie Interessenvertretungen Einwände gegen den Gesetzesentwurf formuliert.

Der Versandhändler Otto Austria ließ durch die Kanzlei Dorda Rechtsanwälte ein Gutachten erstellen. Dieses kommt demnach zum Schluss, dass der Entwurf des Paketsteuergesetzes „mehrfach verfassungs- und unionsrechtswidrig“ sei.

2 Euro pro Paket sollen ab Herbst fällig werden.
2 Euro pro Paket sollen ab Herbst fällig werden.(Bild: P. Huber)

Sorge vor Kostenweitergabe entlang der Lieferkette
Die Arbeiterkammer warnt insbesondere vor einer möglichen Weitergabe der Kosten an Konsumentinnen und Konsumenten. Sollte dies nicht möglich sein, könnte der steigende Kostendruck laut AK stattdessen an die Paketzustellbranche weitergereicht werden. Zusätzlich befürchtet die AK, dass die Abgabe nicht bei großen Plattformen hängen bleibe, sondern letztlich als Durchlaufposten kleine Händler belaste.

Ähnliche Bedenken äußert das Landesgremium Versand-, Internet- und allgemeiner Handel der Wirtschaftskammer Österreich in Oberösterreich. Demnach könnten tausende heimische Kleinunternehmen betroffen sein, die über Plattformen wie Amazon oder eBay verkaufen.

Auch der Handelsverband Österreich zählt zu den schärfsten Kritikern. Dessen Geschäftsführer Rainer Will warnt, die volkswirtschaftlichen Schäden stünden „in keinem Verhältnis zu den erwarteten Mehreinnahmen des Staates“.

Rechtliche Schritte angekündigt
Der ÖGB unterstützt grundsätzlich das Ziel, Billigplattformen aus Drittstaaten fair zu besteuern. Kritisch sieht der Österreichischer Gewerkschaftsbund jedoch, dass die Abgabe nicht auf Drittstaatenimporte beschränkt wurde.

Deutlich schärfer äußert sich Otto-Austria-Geschäftsführer Harald Gutschi. Er kündigte an, gegen die Regelung rechtlich vorzugehen und sowohl vor dem Verfassungsgerichtshof als auch dem Europäischen Gerichtshof zu klagen. Zudem sprach er von großer Verärgerung über die politische Umsetzung.

Wirtschaftliche Folgen laut Studie deutlich negativ
Die von Otto Austria in Auftrag gegebene Studie der Gesellschaft für Angewandte Wirtschaftsforschung (GAW) sieht neben erwarteten Staatseinnahmen von rund 280 Millionen Euro jährlich auch deutliche wirtschaftliche Gegenwirkungen. Demnach könnte das Bruttoregionalprodukt um bis zu 299 Millionen Euro sinken, die Bruttowertschöpfung um bis zu 238 Millionen Euro jährlich. Zudem werden Beschäftigungsverluste von bis zu 1900 Vollzeitäquivalenten prognostiziert.

Kritik auch vom Onlinehandel
Weitere Onlinehändler äußern ebenfalls Bedenken: Redcare Pharmacy warnt vor Belastungen der Arzneimittelversorgung in Österreich. Niceshops sieht das Ziel der Abgabe, Drittstaatsimporte zu treffen, als verfehlt an und spricht von erheblichem Schaden für den heimischen Handel. Auch Refurbed kritisiert, dass Kreislaufwirtschaftsunternehmen stärker betroffen seien als klassische Neuwarenanbieter.

Rechnungshof sieht Risiken bei Finanzierung
Bereits zuvor hatte der Rechnungshof auf mehrere Problembereiche hingewiesen. Die geplante Paketabgabe soll unter anderem zur Gegenfinanzierung einer Mehrwertsteuersenkung auf ausgewählte Grundnahrungsmittel dienen. Genau diesen Zusammenhang bewertet der Rechnungshof kritisch, da die Gegenfinanzierung nur teilweise gelingen könnte und dadurch ein Risiko für zusätzliche Staatsverschuldung entstehe. Zudem werde mit erhöhtem Verwaltungs- und Kontrollaufwand für die Finanzverwaltung gerechnet.

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