Fußgänger gerammt

19-jährige Wienerin nach Straßenrennen angeklagt

Gericht
26.05.2026 17:30

Eine 19-Jährige raste letzten Juli in Wien-Favoriten in ihrem weißen BMW – die Anklage spricht von einem illegalen Straßenrennen. Bei dem ein Fußgänger schwer verletzt wurde. Was die junge Frau bestreitet, bestätigt ihre Beifahrerin: „Sie haben sich ein Rennen geliefert.“ 

Die Laxenburger Straße in Wien-Favoriten ist für ihre illegalen Rennen fast schon berühmt-berüchtigt. Nachts donnern dort besonders im Sommer Raser mit ihren PS-starken Autos über die Straße. Die damals 19-jährige Zahnarztassistentin passt jedoch nicht wirklich in dieses Bild.

Passant überlebte nur knapp
Die Staatsanwaltschaft wirft der jungen Frau jedoch genau das vor: Bei einem Straßenrennen mit einem Audi-Fahrer soll sie in ihrem weißen BMW einen Fußgänger (37) gerammt und schwer verletzt haben. „Er hatte großes Glück, wenn man sich das Verletzungsbild so anschaut“, hält die Richterin den damals kritischen Zustand des Opfers fest – der auch leicht tödlich hätte enden können. Die Wienerin sitzt gefasst vor ihr und beteuert: „Es war kein Autorennen.“

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Ja, es stimmt. Ich bin nicht 50 km/h gefahren.

Angeklagte gibt Raserei zu

Am 4. Juli war sie zusammen mit Freundinnen etwas essen, gegen 8 Uhr am Abend war man dann auf dem Heimweg. „Ja, es stimmt, ich bin nicht 50 km/h gefahren. Aber maximal 60 oder 65 km/h“, gibt die mittlerweile 20-Jährige zu, mit überhöhtem Tempo gefahren zu sein. Ihre Beifahrerin spricht jedoch im Zeugenstand von einer Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h ...

Sie beschreibt die folgenschwere Raserfahrt: „Links war der Audi-Fahrer und rechts waren wir. Sie haben sich ein Rennen geliefert. Ich hab’ ihr gesagt, sie soll abbremsen. Dann hat sie den Fußgänger erwischt.“ Der zweite Raser bleibt weiterhin verschwunden.

Ein Streitpunkt: War die Ampel grün oder doch schon gelb? Das Opfer selbst ist sich nicht mehr sicher, ob er bei einer roten Fußgängerampel über die Straße gelaufen ist – schließlich hatte er 1,5 Promille intus und erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma. Um die genauen Verletzungen feststellen zu können, benötigt die Richterin einen Gerichtsmediziner. Deswegen benötigt man einen neuen Termin.

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