Die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Lohntransparenz gerät in Österreich immer mehr unter Zeitdruck. Trotz jahrelanger Verhandlungen gibt es noch keine Einigung. Arbeitsministerin Korinna Schumann setzt den Sozialpartnern nun eine Frist – notfalls will sie den Gesetzesentwurf auch ohne deren Zustimmung in die politische Koordinierung schicken.
Dass das Gesetz zur Lohntransparenz noch rechtzeitig bis zur EU-Frist Anfang Juni in Kraft tritt, ist wohl vom Tisch. Zweieinhalb Jahre wurde intensiv zwischen Regierung und den Sozialpartnern verhandelt – ohne endgültiges Ergebnis. Zwar sei es wohl in einigen Punkten gelungen, auf einen grünen Zweig zu kommen – etwa, dass Österreichs Kollektivverträge nicht angetastet werden -, allerdings gibt es seitens der Wirtschaft immer noch Bedenken.
Seitens der Wirtschaftskammer befürchtet man ja bekanntlich überbordende Berichtspflichten und generell mehr Bürokratie für heimische Unternehmen: „Gold Plating und unverhältnismäßige Bestrafungen darf es nicht geben. Der bisherige Entwurf der Lohntransparenzrichtlinie bürdet den Unternehmen erhebliche bürokratische Belastungen auf, ohne einen konkreten zusätzlichen Nutzen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schaffen“, heißt es aus der WKÖ, die außerdem auf die europaweit einzigartigen Kollektivvertragsabdeckung von 98 Prozent“ verweist, die „ein transparentes und objektives Entlohnungssystem“ bereits jetzt sicherstelle.
Ich werde den Gesetzesentwurf vor Ablauf der Umsetzungsfrist in die politische Koordinierung schicken – auch ohne Zustimmung.
Korinna Schumann, SPÖ-Arbeitsministerin
Umsetzung auch ohne Einigung möglich
Am Dienstag hat jedenfalls ein weiterer Termin stattgefunden. Das Gipfelgespräch sei zwar konstruktiv verlaufen und man habe sich gemeinsam das Ziel für ein abgestimmtes Ergebnis in der kommenden Woche gesetzt, die zuständige SPÖ-Ministerin setzt den Sozialpartnern aber gleichzeitig eine Frist: „Österreich muss die Entgelttransparenzrichtlinie umsetzen. Deshalb werde ich den Gesetzesentwurf vor Ablauf der Umsetzungsfrist in die politische Koordinierung schicken“, so Arbeitsministerin Korinna Schumann, die dies auch ohne Zustimmung von Wirtschafts-, Arbeiterkammer und Gewerkschaft tun werde. Man sei aber weiterhin um eine Einigung bemüht: „Wir begrüßen daher weitere Gespräche zwischen den Sozialpartnern, in denen unsere inhaltlichen Kritikpunkte ausgeräumt werden können“, betont die Wirtschaftskammer.
Bei Verstößen drohen Strafzahlungen
Die EU-Richtlinie verpflichtet Unternehmen zu mehr Transparenz: Gehaltsstrukturen müssen offengelegt, Lohnunterschiede sichtbar gemacht und ein umfassendes Auskunftsrecht für alle Beschäftigten eingeführt werden. Aktuell soll der Entwurf auch vorsehen, dass bei Verstößen Strafzahlungen drohen.
Jedenfalls drängt die Zeit, denn auch seitens der EU drohen Strafzahlung in Millionenhöhe, sollte die Richtlinie nicht schnellstmöglich umgesetzt werden – und dieses Geld kann Schumann in ihren teuren Ressorts Gesundheit, Pensionen, Pflege und Soziales sicherlich anders gut gebrauchen.
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