Ein Relikt aus der Zeit des Austrofaschismus sorgt seit ein paar Tagen für Diskussionen in Vorarlberg. Stein des Anstoßes war ein Fall in Lochau. Dort erhielten alle Haushalten unter dem Betreff „Hand- und Zugdienste 2025“ eine Gebührenvorschreibung in Höhe von 40 Euro. Der Präsident des Vorarlberger Gemeindeverbands möchte das Gesetz beibehalten.
Rund ein Drittel der Vorarlberger Gemeinden nutzt diese Möglichkeit der Gemeinschaftsarbeit bzw. Abgabe. „Damit kann ein wichtiger Beitrag zur Pflege von Wanderwegen, öffentlichen Flächen oder dem Gemeindewald geleistet werden – Aufgaben, die ohne das gemeinsame Anpacken vieler kaum bewältigt werden könnten“, erläutert Gemeindeverbandspräsident Walter Gohm.
„Funktionierende Modelle nicht leichtfertig infrage stellen“
Er verweist auf die positiven Erfahrungen vieler Gemeinden, insbesondere in ländlichen Regionen wie dem Großen Walsertal oder dem Bregenzerwald, wo die Gemeinschaftsarbeit wesentlich zum Zusammenhalt beiträgt. „Gerade in Zeiten, in denen gesellschaftlicher Zusammenhalt und lokale Verantwortung wichtiger denn je sind, sollte man funktionierende Modelle nicht leichtfertig infrage stellen.“
Wichtig dabei sei, dass Rücksicht auf die körperlichen Möglichkeiten und Lebensumstände genommen werde. Zudem bestehe ja die Möglichkeit, sich durch die Entrichtung einer geringen Geldleistung von der Arbeitsverpflichtung zu befreien.
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