Helfen ist in Österreich vom Gesetzgeber verpflichtet. Wer einfach wegschaut, muss mit einem Prozess und einer Freiheitsstrafe rechnen. Die „Krone“ hat bei Anwalt Sascha Flatz genau nachgefragt. Alle Infos sehen Sie im Video!
Ob es um einen Autounfall geht, eine Drogenüberdosis oder eine Schlägerei – man ist zumindest verpflichtet, den Notruf zu wählen. Die Unterlassene Hilfeleistung ist im Strafgesetzbuch unter Paragraf 95 geregelt. Dort steht, wer es unterlässt, in „einem Unglücksfall oder einer Gemeingefahr (...) offensichtlich erforderliche Hilfe zu leisten“ ist zu bestrafen. Es droht bis zu sechs Monate Haft. Sollte das Opfer sterben, bis zu einem Jahr Gefängnis. Doch es gibt Ausnahmen.
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