US-Jury urteilte:

Elon Musk für Betrug an Twitter-Aktionären haftbar

Digital
23.03.2026 07:11
Porträt von krone.at
Von krone.at

Eine Geschworenenjury in San Francisco hat Elon Musk wegen Betrugs an Twitter-Aktionären im Zuge der 44 Milliarden Dollar schweren Übernahme des Kurznachrichtendienstes haftbar gemacht. Dem reichsten Mann der Welt wurde in dem Zivilprozess vorgeworfen, den Aktienkurs des Unternehmens im Jahr 2022 absichtlich gedrückt zu haben, um den Kaufpreis neu zu verhandeln oder von dem Geschäft zurückzutreten.

Die Geschworenen sahen es als erwiesen an, dass Musk in zwei Äußerungen falsche Angaben über die Zahl von gefälschten Konten und Spam-Profilen – sogenannten Bots – auf der Plattform gemacht hatte. Die Höhe des Schadenersatzes muss noch berechnet werden. Ein Anwalt der Aktionäre schätzte die Summe jedoch auf etwa 2,5 Milliarden Dollar.

Anwalt: Status als reichster Mann kein Freifahrtschein
Der Status als reichster Mann der Welt sei kein Freifahrtschein, erklärte Klägeranwalt Francis Bottini. Wer mit seinen Kurznachrichten Märkte bewegen könne, sei auch für den Schaden verantwortlich, der Anlegern zugefügt werde. Musks Anwälte bezeichneten das Urteil in einer gemeinsamen Erklärung als Rückschlag und zeigten sich zuversichtlich, in der Berufung Recht zu bekommen.

Die Kläger hatten sich auf Äußerungen Musks bezogen, in denen er den Kauf vorübergehend auf Eis gelegt hatte, bis bewiesen sei, dass der Anteil der Bots unter fünf Prozent liege. Zudem hatte er behauptet, der Anteil könne weitaus höher als 20 Prozent sein. Den Vorwurf der Kläger, Musk habe einen planmäßigen Betrug betrieben, sahen die Geschworenen jedoch als nicht erwiesen an. Musk hatte Twitter im Oktober 2022 schließlich gekauft und später in X umbenannt.

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