Eine Zirkularverordnung unter Kaiser Joseph II. von 1784, mit der jedermann die Erlaubnis erhielt, selbst hergestellte Lebensmittel, Wein und Obstmost zu verkaufen und auszuschenken, gilt als Geburtsstunde des Buschenschankes, in Österreich Heuriger genannt.
Die Buschenschänken waren lange Zeit eher für den regionalen Kunden von Bedeutung. Ein oder mehrmals im Jahr wurden in der Stube, Kammer oder im Hof Tische und Sessel aufgestellt und die Kunden bedient. Die Ortsbewohner besuchten sich vielfach gegenseitig und sorgten dafür, dass die Keller vor der Ernte wieder leer wurden. Ein Journalist und Weinexperte besuchte 1889 die Neusiedler Seegegend und meinte dann in seinem Reisebericht: „Ein großer Schaden für den Weinhandel ist, daß die Weinbauern einen bedeutenden Theil [sic!] ihres Weines selbst austrinken.“

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