Weiters werden Tipps und Hinweise zur Handybenutzung im Ausland gegeben. Die Website zeigt den Stand von September 2005 und wird von der Kommission jedes halbe Jahr auf den neuesten Stand gebracht (siehe Linkbox).
Die EU-Kommission führte im Jahr 2000 eine breit angelegte wettbewerbsrechtliche Branchenuntersuchung der in Europa für das Auslandsroaming berechneten Endkunden- und Großkundenentgelte durch. Diese Untersuchung führte zur Eröffnung mehrerer Kartellverfahren auf der Grundlage der Bestimmungen über den Missbrauch einer Monopolstellung gegen deutsche und britische Mobilfunkbetreiber wegen überhöhter Großkundenentgelte beim Auslandsroaming.
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