Die Parlamentarische Versammlung des Europarats (PACE) fordert von Mitgliedsstaaten, einen „Nur Ja heißt Ja“-Ansatz in ihren Gesetzen zu Vergewaltigung festzuschreiben. Die Länder sollen einer in Straßburg verabschiedeten Resolution zufolge eine umfassende rechtliche Definition von Einwilligung entwickeln. Die Resolution hat keine rechtlich bindende Wirkung, sondern dient nationalen Parlamenten, Regierungen und Organisationen als Leitlinie.
„Das Ausbleiben einer Reaktion ist nicht gleichbedeutend mit Zustimmung“, heißt es in dem Text. Die Einwilligungs-Definition soll demnach auf den Vorgaben der internationalen Istanbul-Konvention basieren. Diese legt fest, dass sexuelle Gewalt und Vergewaltigung durch das Fehlen von Einwilligung zu sexuellen Handlungen definiert werden. Die Konvention zielt allgemein darauf ab, Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu verhindern und zu bekämpfen.
Maßnahmen zur Prävention ausbauen
Außerdem soll laut dem Europarats-Gremium eine Umkehr der Beweislast zulasten von Tätern eingeführt werden. Die PACE sprach sich zudem für Maßnahmen zur Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt und zur Unterstützung von Opfern sexueller Übergriffe aus. In der Versammlung kommen Abgeordnete der 46 Staaten des Europarats zusammen, der über den Schutz von Menschenrechten wacht. Er ist kein Organ der Europäischen Union.
In Deutschland gilt „Nein heißt Nein“-Grundsatz
Im deutschen Sexualstrafrecht gilt ein „Nein heißt Nein“-Ansatz. Organisationen wie der Deutsche Juristinnenbund sehen die Rechtslage als unzureichend an. Ein Expertenausschuss des Europarats (GREVIO), der die Umsetzung der Istanbul-Konvention überwacht, wies in einem Bericht aus dem Jahr 2022 darauf hin, dass die Konzeption der deutschen Straftatbestände noch nicht in vollem Umfang dem Standard des Übereinkommens entspreche. In Deutschland ist die Konvention seit 2018 in Kraft.
Die deutsche Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) signalisierte mit Blick auf den „Ja heißt Ja“-Grundsatz zuletzt vorsichtig eine gewisse Offenheit. Sie befürwortet eine solche Regelung zumindest im Sexualstrafrecht für Jugendliche. Die Grünen-Bundestagsfraktion will ein allgemeines Zustimmungsmodell. Am Donnerstag wird ein entsprechender Gesetzentwurf der Grünen im Bundestag beraten, der allerdings keine Aussicht auf Erfolg haben dürfte.
Keine einheitliche Vergewaltigungs-Definition in der EU
Auf EU-Ebene wird derzeit das Thema einer EU-weiten Definition von Vergewaltigung im Europäischen Parlament diskutiert. Damit befasste Ausschüsse schlugen vor, von der Europäischen Kommission einen Gesetzesvorschlag auf Grundlage des Prinzips der freien, informierten und widerrufbaren Einwilligung zu fordern.
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