Anwalt Udo Vetter berichtet in seinem "Law Blog" von den Plänen. Demnach wollen Urmann + Collegen, die mehrere Unternehmen der Rotlichtbranche vertreten, ab 1. September sogenannte "Gegnerlisten" mit Namen illegaler Porno-Downloader veröffentlichen.
Im Ankündigungstext auf der Homepage der Kanzlei heißt es, diese erziele "in einem großen Teil der uns anvertrauten Mandate" Einigungen. Wer dies verweigere, dem werde wohl künftig mit dem Online-Pranger gedroht, schließt Vetter.
Urteil "höchst fraglich" interpretiert
Ausgangspunkt für das Vorhaben der Rechtsanwälte ist ein Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts, nach dem Anwälte Namenslisten veröffentlichen können, wenn sie von ihren Fällen berichten. Vetter sieht die Umsetzung von Urmann + Collegen aber als "höchst fragliche" Interpretation des Urteils an, schließlich bezogen sich die Richter auf den gewerblichen Bereich, es ging damals um Klagen gegen Kapitalanlagefirmen.
Anwalt hält Pläne für rechtswidrig
Dementsprechend sei er überzeugt davon, dass "die Veröffentlichung persönlicher Daten mutmaßlicher Filesharer rechtswidrig ist". Bei normalen Bürgern habe die Offenlegung dieser Informationen, im Gegensatz zu Firmen oder Prominenten, keinen Informationswert und sei damit illegal. Außerdem müsse es sich beim Anschlussinhaber, auf dessen Gerät der Porno illegal heruntergeladen wurde, ja nicht um den Konsumenten handeln - möglicherweise würden also Unschuldige bloßgestellt und lächerlich gemacht.
Kanzlei könnte sich strafbar machen
Er glaube aus all diesen Gründen nicht, dass die Anwälte tatsächlich Namen von mutmaßlichen Filesharern veröffentlichen werden, so Vetter. Sollte dies doch geschehen, rate er Mandanten zu einer sofortigen einstweiligen Verfügung. Zudem müsse man überlegen, "ob das Ganz enicht auch als (versuchte) Nötigung strafbar wäre", so Vetter.
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