Druckmittel

Kanzlei plant Internetpranger für Porno-Piraten

Web
20.08.2012 11:33
Mit einer für Rechtsanwälte höchst fragwürdigen Idee lässt derzeit die deutsche Kanzlei Urmann + Collegen aus Regensburg aufhorchen: Die Anwälte planen offenbar, Porno-Konsumenten im Internet bloßzustellen, wenn diese nicht auf Abmahnschreiben wegen eines illegalen Downloads reagieren. Mithilfe des Web-Prangers als Druckmittel sollen die Piraten zur Zahlung "überredet" werden.

Anwalt Udo Vetter berichtet in seinem "Law Blog" von den Plänen. Demnach wollen Urmann + Collegen, die mehrere Unternehmen der Rotlichtbranche vertreten, ab 1. September sogenannte "Gegnerlisten" mit Namen illegaler Porno-Downloader veröffentlichen.

Im Ankündigungstext auf der Homepage der Kanzlei heißt es, diese erziele "in einem großen Teil der uns anvertrauten Mandate" Einigungen. Wer dies verweigere, dem werde wohl künftig mit dem Online-Pranger gedroht, schließt Vetter.

Urteil "höchst fraglich" interpretiert
Ausgangspunkt für das Vorhaben der Rechtsanwälte ist ein Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts, nach dem Anwälte Namenslisten veröffentlichen können, wenn sie von ihren Fällen berichten. Vetter sieht die Umsetzung von Urmann + Collegen aber als "höchst fragliche" Interpretation des Urteils an, schließlich bezogen sich die Richter auf den gewerblichen Bereich, es ging damals um Klagen gegen Kapitalanlagefirmen.

Anwalt hält Pläne für rechtswidrig
Dementsprechend sei er überzeugt davon, dass "die Veröffentlichung persönlicher Daten mutmaßlicher Filesharer rechtswidrig ist". Bei normalen Bürgern habe die Offenlegung dieser Informationen, im Gegensatz zu Firmen oder Prominenten, keinen Informationswert und sei damit illegal. Außerdem müsse es sich beim Anschlussinhaber, auf dessen Gerät der Porno illegal heruntergeladen wurde, ja nicht um den Konsumenten handeln - möglicherweise würden also Unschuldige bloßgestellt und lächerlich gemacht.

Kanzlei könnte sich strafbar machen
Er glaube aus all diesen Gründen nicht, dass die Anwälte tatsächlich Namen von mutmaßlichen Filesharern veröffentlichen werden, so Vetter. Sollte dies doch geschehen, rate er Mandanten zu einer sofortigen einstweiligen Verfügung. Zudem müsse man überlegen, "ob das Ganz enicht auch als (versuchte) Nötigung strafbar wäre", so Vetter.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Web
20.08.2012 11:33
Loading
Kommentare Banner - Die Stimme Österreichs

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Top 3
Kostenlose Spiele
Vorteilswelt

Magazine der Kronen Zeitung