Demnach sollen die Werke von öffentlichen Institutionen wie Bibliotheken und Museen digitalisiert und online gestellt werden dürfen. Rechtsausschuss und Plenum des Parlaments sowie der Ministerrat müssen die Einigung noch absegnen.
"Die Regelung wird die Kultur fördern und es ermöglichen, einige verborgene Schätze der Öffentlichkeit zugänglich zu machen", erklärte die Vertreterin des Parlaments, die polnische Abgeordnete Lidia Geringer de Oedenberg. Für Rechteinhaber, die sich später doch noch melden, sind Kompensationen vorgesehen, hieß es in der Mitteilung.
Die Veröffentlichung der Werke darf den Angaben zufolge keinen geschäftlichen Zwecken dienen. Rechtlich unklar ist aber, inwieweit der Internetdienst Google Books über die Zusammenarbeit mit öffentlichen Institutionen die Werke nutzen könnte. Die Nutzung verwaister Werke war bei der Digitalisierung von Büchern durch den Internetkonzern bisher höchst umstritten.
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