Experte überzeugt:
Wie man als Konsument am besten vorgeht, wenn das Weihnachtsgeschenk nicht gefällt oder einen Mangel hat. Ein großer Unterschied besteht zwischen Käufen, die in Geschäften getätigt wurden und Online-Käufen, bei denen laut EU-Regelung ein zweiwöchiges Rückgaberecht gilt.
Rund 360 Euro haben die Österreicher heuer durchschnittlich für Weihnachtsgeschenke ausgegeben, etwa für Spielsachen, Parfüms und Körperpflegeprodukte, Bekleidung, Bücher und Elektronikartikel. Doch was tun, wenn das Geschenk nicht gefällt oder einen Mangel aufweist? Roman Seeliger, Rechtsexperte der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich, analysiert:
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