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Wer ist haftbar?

Nicht geräumt: Wiener bricht sich Steißbein

Wien
08.12.2023 06:00

Aufgrund des spiegelglatten Gehwegs im Hof seines Gemeindebaus stürzte ein 58-Jähriger schwer. Nun will er klagen. Doch Wiener Wohnen selbst ist gar nicht haftbar.

Zur schmerzhaften Falle wurde das Glatteis vor der Haustür für Franz S., trotz Winterstiefel. „Im Gegensatz zum gegenüberliegenden Bau, für den es noch einen Hausmeister gibt, wurde bei uns weder gestreut noch das Eis geräumt“, schildert seine Lebensgefährtin. Auf dem Weg zurück vom Weihnachtseinkauf am Montag geschah also das Unvermeidliche.

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