Krönung in der Heimat?
Zwei Minuten ist eine Kärntnerin auf einem Privatparkplatz gestanden. Das hat ihr eine Menge Ärger eingebracht - denn erst handelte sie sich wegen Besitzstörung einen Anwaltsbrief samt Zahlungsaufforderung ein, dann auch noch eine Klage. Doch der Fall ist letztlich anders als erwartet ausgegangen.
Wenn ein Fremder frech trotz Verbots auf einem Grundstück parkt, kann das natürlich extrem verärgern und muss gestoppt werden - aber wo sind die Anspruchsgrenzen? Wie berichtet, werden bei sogenannten Besitzstörungen oft hohe Summen gefordert. Zu hohe, wie in einzelnen Prozessen schon bestätigt wurde. Jetzt aber gibt es eine brandaktuelle Entscheidung der Höchstrichter, die Park-Fälle ganz neu regeln könnte!
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