Illegal hochgeladen

Bewährungsstrafe für aktivsten kino.to-Uploader

Web
19.12.2011 10:14
Er war der aktivste Uploader der Anfang Juni vom Netz genommenen Streaming-Plattform kino.to. Im Laufe seiner zwei Jahre andauernden "Karriere" lud Dennis B. über 53.000 urheberrechtlich geschützte Inhalte auf mehrere Filehoster illegal hoch. Das Amtsgericht Leipzig verurteilte den 24-jährigen Nordrhein-Westfalen daher nun wegen "gemeinschaftlich begangener gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen" zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung.

Laut Anklage soll Dennis B. gegen Bezahlung und zum Zweck der Veröffentlichung auf kino.to insgesamt 53.616 urheberrechtlich geschützte Inhalte hochgeladen haben, vorwiegend vollständige TV-Serien, im geringen Umfang aber auch Kinofilme. Dafür erhielt der 24-Jährige zwischen Juli 2009 und Juni 2011 insgesamt 12.714 Euro, wie die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen in einer Aussendung mitteilte.

Nur "Wasserträger" im System kino.to
Gemessen an der großen Zahl der Einzelstraftaten, betonte der Generalstaatsanwalt, habe der Angeklagte mit zehn Cent pro Raubkopie sehr wenig verdient. Dies sei meilenweit entfernt von jeder legalen Rechteverwertung. Dennis B. sei im Grunde genommen Lohnarbeiter gewesen. Der Hauptadministrator habe jährlich im sechststelligen Bereich verdient, der eigentliche Betreiber sogar im Millionenbereich. Verglichen damit, so der Verteidiger, sei Dennis B. nur ein "Wasserträger" im System kino.to gewesen.

In der Begründung der Strafzumessung betonte der Richter, dass kino.to ohne Uploader nicht habe funktionieren können. Dennis B. habe das gemacht, um mit geringem Arbeitsaufwand Geld zu verdienen. Gleichwohl sei der Angeklagte nur ein kleiner, untergeordneter Teilnehmer im System kino.to gewesen. Daher müsse seine Strafe unter derjenigen der kino.to-Administratoren liegen. Zudem stehe hinter dem Urteil auch ein nicht zu verachtender generalpräventiver Aspekt.

"Kein Kavaliersdelikt"
Es müsse deutlich werden, dass es sich bei solchen Urheberrechtsverletzungen eben nicht um Kavaliersdelikte handle. Jeder Betreiber solcher illegalen Portale müsse sich darüber bewusst sein, dass er auch aufgrund von Urheberrechtsverletzungen zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werden kann, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Jeder Nutzer müsse sich bewusst sein, dass er ein Portal nutzt, hinter dem nicht unerhebliche Straftaten stehen.

Späte Einsicht
Dennis B. hatte zuvor ausgesagt, dass er sich sehr wohl darüber im Klaren gewesen sei, mit seiner Tätigkeit das Urheberrecht verletzt zu haben und ergänzte: "Ich schätze, wenn ich mitbekommen hätte, dass die Betreiber verfolgt wurden, hätte ich damit aufgehört." Im Verlauf der vergangenen sechs Monate war er über seinen Tatbeitrag hinaus geständig und hat dadurch die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden unterstützt. Er saß bis zuletzt in Untersuchungshaft.

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