Am 25. Mai 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten. Die Inhalte der EU-Datenschutzvorschriften hätten sich dadurch kaum verändert, die erhoffte strikte Durchsetzung der Gesetze sei nicht erfolgt, kritisierte die NGO noyb von Maximilian Schrems am Dienstag.
Trotz eines Budgets von mehr als 330 Millionen Euro im Jahre 2022 hätten die nationalen Behörden und Gerichte den europäischen Gesetzgeber weitgehend im Stich gelassen, hieß es weiter. So seien 85 Prozent der von noyb vorgebrachten Fälle noch nicht entschieden, in 470 Beschwerden warte noyb bereits seit über eineinhalb Jahren auf eine Entscheidung.
Auch zeige die am Montag verhängte Geldstrafe von 1,2 Milliarden Euro für den Facebook-Mutterkonzern Meta, dass die Durchsetzung nicht funktioniere. So habe es nicht nur mehr als zehn Jahre gedauert, bis die Datenschutzbehörde eine erste Entscheidung getroffen habe, gegen die nun Berufung eingelegt werde. Der noyb-Vorsitzende Maximilian Schrems musste auch drei Gerichtsverfahren gegen die irische Datenschutzbehörde anstrengen - mit geschätzten Kosten dieses Rechtsstreits von mehr als zehn Millionen Euro.
Oftmals scheint mehr Energie darauf verwendet zu werden, die Datenschutz-Grundverordnung zu untergraben, anstatt sie zu befolgen
Maximilian Schrems
Hindernisse bei der Durchsetzung
„Die DSGVO hatte starken politischen Rückhalt. Nach fünf Jahre sehen wir jedoch viel Widerstand von Behörden und Gerichten bei der Durchsetzung des Gesetzes“, analysiert Schrems. So habe der Gesetzgeber gesprochen, aber nationale Gerichte und Behörden würden immer wieder neue Wege finden, um nicht zuzuhören. „Oftmals scheint mehr Energie darauf verwendet zu werden, die Datenschutz-Grundverordnung zu untergraben, anstatt sie zu befolgen. Während Unternehmen wissen, dass Irland die Hauptadresse für die Nichtdurchsetzung ist, haben die Bürger kaum eine Anlaufstelle, da es in praktisch allen Mitgliedstaaten Hindernisse bei der Durchsetzung gibt“, so Schrems.
Systematische Verzögerungen
So habe fast jeder EU-Staat irgendwelche verfahrenstechnischen Tricks oder Probleme gefunden, um die DSGVO zu untergraben. Diese reichten von „Schwellenwerten“ für Datenschutzverletzungen bis hin zur Auffassung, dass „Bearbeitung“ einer Beschwerde auch bedeuten kann, sie einfach zu löschen. Ein weiteres Problem seien systematische Verzögerungen.
„In vielen Ländern dauert es mindestens zwei Jahre, bis eine Entscheidung vorliegt - wenn überhaupt eine Entscheidung getroffen wird“, sagt Schrems. Diese Praxis stünde in klarem Widerspruch zum Ziel des Gesetzgebers, eine kostenlose und einfache Beschwerdemöglichkeit zu schaffen, betont der Datenschutzaktivist. „Wir verbringen die meiste Zeit damit, Sachbearbeitern, Akten und Behörden hinterherzulaufen.“
Abschreckende Wirkung verpufft
Zwar seien die Unternehmen zunächst wegen der hohen Bußgelder besorgt gewesen, die vergangenen Jahre hätten aber gezeigt, dass diese abschreckende Wirkung schnell verpufft sei. „Die Realität hat gezeigt, dass die EU nicht in der Lage war, eine ‘Durchsetzungskultur‘ zu schaffen. Die aggressiveren Unternehmen haben schnell erkannt, dass die Konsequenzen größtenteils nur auf dem Papier existieren und haben ihre Geschäftsmodelle fortgesetzt“, betont Schrems.
Wenn es keine allgemeine Abschreckung gibt, werden die Behörden wahrscheinlich die Kontrolle über die Situation verlieren.
Schrems über die mangelnde „Durchsetzungskultur“ der Behörden
Anlässlich des fünften Jahrestages der DSGVO sei es daher dringend notwendig, dass die Behörden einen Gang höher schalten und eine konsequente Durchsetzungskultur etablieren. „Wenn es keine allgemeine Abschreckung gibt, werden die Behörden wahrscheinlich die Kontrolle über die Situation verlieren“, glaubt Schrems.
Der Vorschlag der Europäischen Kommission für eine neue Verordnung, um Verfahrensfragen zu klären, sei zu begrüßen, so Schrems. „Klare Verfahrensregeln sind eine gute Idee, müssen jedoch umfassend sein, um das Problem tatsächlich zu lösen.“








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