Amazon in der Kritik

Juristisches Tauziehen um Mitarbeiter-Überwachung

Web
07.02.2023 12:00

In einem datenschutzrechtlichen Kontrollverfahren klagt das Management des Amazon-Verteilzentrums Winsen vor dem Verwaltungsgericht Hannover gegen die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Barbara Thiel. Sie hat nach Auskunft des Gerichts im Oktober 2022 eine Verfügung gegen das Unternehmen erlassen, wonach die ununterbrochene Erfassung der Mitarbeiter-Leistungsdaten nicht zulässig ist.

Es geht in dem juristischen Streit darum, dass im deutschen Logistikzentrum ein System angewendet wird, bei dem verschiedene Arbeitsschritte per Handscanner vermerkt werden. Vorgesetzte können so ständig einsehen, wie viele Pakete abgefertigt werden.

Die ununterbrochene Erhebung und Verwendung von Beschäftigtendaten hatte die Datenschutzbeauftragte im Oktober 2020 untersagt. Sie stellt sich nach Auskunft des Gerichts auf den Standpunkt, dass die ständige Erhebung der entsprechenden Leistungsdaten rechtswidrig sei und gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoße.

Daten laut Amazon zwingend notwendig
Amazon argumentiert, minutengenaue individuelle Leistungswerte würden bei der Steuerung der Logistikprozesse dazu benötigt, um auf „Schwankungen in einzelnen Prozesspfaden durch Verschiebungen“ reagieren zu können. Anhand der aktuellen Leistungswerte der Mitarbeiter könne man erkennen, ob sie an einem bestimmten Tag besonders schnell oder besonders langsam arbeiteten und hierauf durch Umverteilung reagieren.

Mittelfristig würden zurückliegende individuelle Leistungswerte benötigt, um die konstanten Stärken und Schwächen der Mitarbeitenden erfassen und bei der flexiblen Einsatzplanung berücksichtigen zu können. Zudem ermögliche diese Vorgehensweise die „Schaffung objektiver und fairer Bewertungsgrundlagen für Feedback und Personalentscheidungen“.

„Warenwirtschaftssysteme sind Industriestandard und Untersuchungen zeigen, dass sich diese positiv auf die Arbeitserfahrung der Mitarbeiter:innen auswirken. Wir sind überzeugt, dass das bestehende System dem deutschen Recht und den EU-Vorschriften entspricht. Wir haben gegen den Bescheid der niedersächsischen Datenschutzbehörde aus dem Jahr 2020 Widerspruch eingelegt, was zu dem bevorstehenden Gerichtstermin geführt hat“, teilte Amazon mit.

Die Klage hat nun aufschiebende Wirkung, sodass derzeit weiter erfasst werde, sagte eine Gerichtssprecherin. Die für Datenschutz zuständige 10. Kammer setzte zunächst einen Verhandlungstag am Donnerstag am Standort von Amazon an. Dem Gericht ist kein weiteres Verfahren an anderen Standorten bekannt. Winsen ist eines von 20 großen Logistikzentren in Deutschland. Rund 1900 Mitarbeiter sind dort beschäftigt.

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