Wegen antisemitischer Nachrichten haben jüdische Studenten und die Organisation Hate Aid den Kurznachrichtendienst Twitter vor dem Berliner Landgericht verklagt. Die Zivilklage soll klären, wie weit die Pflicht zum Löschen von Hassbotschaften geht und ob Nutzer eine Handhabe gegen die Verletzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben.
Die beiden Kläger-Organisationen werfen Twitter in dem Verfahren konkret vor, sechs „antisemitische und illegale Kommentare“ nicht gelöscht zu haben, obwohl Beschwerden eingereicht worden waren. Das widerspreche den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Darin halte die Firma fest, dass Gewaltandrohung oder Anstachelung zum Hass nicht toleriert würden. In dem Grundsatzverfahren gehe es darum, ob Nutzer die Regeln aus ihrem Vertrag mit dem Netzwerk juristisch durchsetzen könnten.
Sei dies der Fall, könnten Nutzer nach Darstellung der Kläger künftig vor Gericht die Löschung bestimmter Kommentare erstreiten, selbst wenn sie persönlich nicht in ihren Rechten berührt wären. „Bisher sind Nutzer einer willkürlichen und intransparenten Moderationspraktik ausgesetzt“, erklärte die Studentenunion.
„Notwendiger Schritt im Kampf gegen ‘Hate Speech‘“
Hate Aid ergänzte: „Wir sind der Meinung, dass Twitter sich an das halten muss, womit sie sich in ihren Vertragsbedingungen rühmen - strafbare antisemitische Äußerungen zu entfernen und so dafür sorgen, dass Jüd*innen sich auf der Plattform sicher fühlen können.“ Von Twitter gab es zunächst keine Reaktion.
Der Zentralrat der Juden begrüßte die Ankündigung. „Die Klage ist ein notwendiger Schritt im Kampf gegen ‘Hate Speech‘“, erklärte Zentralratspräsident Josef Schuster in Berlin. Jeder Nutzer von Social Media müsse vor Hass, Hetze und Shoah-Leugnung geschützt sein. „Die Plattformbetreiber müssen ihren vertraglichen Verpflichtungen nachkommen.“
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