Ein Guthaben sollte ein Netzanbieter an die Hinterbliebenen überweisen, doch abholen darf die Summe nur die Verstorbene. Die „Krone“ hat mit dem Sohn und dem Enkerl über die kuriose Angelegenheit gesprochen.
Der Tod eines geliebten Menschen hinterlässt nicht nur seelisches Leid. Unerwartetes Kopfzerbrechen kann den Hinterbliebenen genauso das Verwalten der Finanzen des Verstorbenen bereiten. Diese bittere Erfahrung musste Andreas D. (59) aus Neudörfl im Burgenland machen.
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