Erfolg für VKI

Gericht erklärt 6 WhatsApp-Klauseln für unzulässig

Web
06.04.2022 09:23

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat vor dem Handelsgericht Wien erfolgreich gegen WhatsApp geklagt. Anlass war die Änderung der Nutzungsbedingungen des Messenger-Dienstes Anfang 2021. Das Handelsgericht beurteilte nun die Klausel, mit der die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzrichtlinie geändert wurden, als unzulässig - ebenso die fünf Klauseln aus den Bedingungen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

WhatsApp hatte seinen Nutzern im Frühjahr 2021 mitgeteilt, dass die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzrichtline aktualisiert werden. Dort war unter anderem Folgendes zu lesen: „Diese Aktualisierung erweitert unsere Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie um zusätzliche Informationen beispielsweise dazu, wie du mit Unternehmen chatten kannst, wenn du das möchtest ... Die Nutzungsbedingungen sind ab 15. Mai 2021 gültig. Bitte stimme diesen Bedingungen zu, um WhatsApp nach diesem Datum weiterhin nutzen zu können. Weitere Informationen zu deinem Account erhältst du hier.“ Darunter befand sich ein Button, der angeklickt werden konnte und die Aufschrift „Zustimmen“ trug. Die Benachrichtigung konnte durch das Anklicken eines im rechten oberen Eck abgebildeten „X“ ausgeblendet werden.

Laut Handeslgericht wurde dadurch eine Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen beziehungsweise zu deren Änderungen verlangt, deren Inhalt aber unklar ist. Die dort angebrachten Links waren dem Gericht zufolge nicht eindeutig definiert oder selbsterklärend, sodass zweifelhaft war, über welchen Link die geänderten Nutzungsbedingungen überhaupt abrufbar waren. Die Klausel sei daher bereits aus diesem Grund intransparent. „Bei einer geplanten Änderung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen muss der Unternehmer offenlegen, was genau geändert werden soll“, so Dr. Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI. „Außerdem war nach der gegenständlichen Klausel nicht klar, was die Folgen bei Nichtzustimmung sind.“

Wer nicht widerspricht, stimmt zu
Für eine künftige Änderung der Nutzungsbedingungen sah WhatsApp zudem vor, dass diese mindestens 30 Tage im Voraus angekündigt wird und dabei die sogenannte Zustimmungsfiktion zur Anwendung kommt. Sprich: Wenn die Verbraucherinnen und Verbraucher den Änderungen innerhalb der Frist nicht aktiv widersprechen und den Dienst weiter nutzen, wertet das Unternehmen dies automatisch als Zustimmung. Das Gericht beurteilte die Klausel deshalb als gesetzwidrig, da nach dem Wortlaut der Klausel auch wesentliche Vertragspflichten auf diesem Wege geändert werden könnten. Eine Zustimmungsfiktion ist in einem solchen Fall jedoch nicht zulässig.

Verstoß gegen Konsumentenschutzgesetz
Eine weitere Klausel sollte es WhatsApp ermöglichen, sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Vertrag an verbundene Unternehmen abzutreten. Damit verstoße WhatsApp gegen das Konsumentenschutzgesetz, so der VKI. Demzufolge sei eine derartige Klausel nur dann wirksam, wenn sie im Einzelnen ausgehandelt wurde. Der Gesetzgeber will damit sicherstellen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht plötzlich einem unbekannten neuen Vertragspartner gegenüberstehen, statt jenem, mit dem sie eine Geschäftsverbindung eingegangen sind.

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